Gnose
In einem Brief belarussischer Menschenrechtsorganisationen wird angegeben, dass Roman Protassewitsch voraussichtlich nach drei Paragraphen des belarussischen Strafgesetzbuches angeklagt wird: nach Paragraph 293 (Organisation von Massenunruhen; 5 bis 15 Jahre Haft), Paragraph 342 (Organisation von oder aktive Teilnahme an gemeinschaftlichen Handlungen, die geeignet sind die öffentliche Ordnung grob zu stören; bis zu 3 Jahre Haft) und Paragraph 130 (Anstiftung zu rassistischer, nationaler, religiöser oder anderer sozialer Feindseligkeit oder Hass; 5 bis 12 Jahre Haft)
Von dekoder-Team