Gnose
In der Russischen Föderation gibt es für bestimmte Personengruppen erleichterte Zugangsvoraussetzungen zum Hochschulstudium. Für Waisen, Halbwaisen oder Personen, die einen mindestens dreijährigen Militärdienst geleistet haben, gilt zum Beispiel der Numerus Clausus der einzelnen Studienfächer nicht mehr. Sie können sich, unter der Voraussetzung, dass sie einen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulabschluss haben, in ihr Wunschstudienfach einschreiben. Auch Wehrdienstleistende können sich vom Numerus Clausus ihres Wunschstudienfachs befreien lassen, die Anzahl der Plätze an den Universitäten ist in diesem Fall allerdings begrenzt.
Von dekoder-Team