Gnose
Die Gesetzesnovelle zum Abgeordnetengesetz, die im Jahr 2015 verabschiedet worden ist, sieht eine Möglichkeit des Mandatsentzugs vor: Ist ein Abgeordneter 30 Kalendertage unentschuldigt abwesend, hat seine Fraktion das Recht, ein Verfahren einzuleiten, mit dem ihm das Mandat und somit die Immunität entzogen wird.
Von dekoder-Team