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    Mykola Rjabtschuk

    Mykola Rjabtschuk (geb. 1953) ist ein ukrainischer Schriftsteller, Essayist und Journalist. Er ist Mitbegründer der Monatszeitschrift Krytyka. Rjabtschuk, der für seine publizistische Arbeit vielfach ausgezeichnet wurde, gehört zu den einflussreichsten Intellektuellen seiner Heimat.

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    Oksana Grabowicz

    Oksana Grabowicz ist eine US-amerikanische Anthropologin und Kulturwissenschaftlerin mit ukrainischen Wurzeln. In ihren Forschungsarbeiten beschäftigt sie sich unter anderem mit dem postsowjetischen Kolonialismus aus Sicht der Psychoanalyse.

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    Marko Pavlyshyn

    Marko Pavlyshyn (geb. 1955 in Brisbane) ist ein australischer Wissenschaftler und emeritierter Professor für Ukrainistik an der Monash University in Melbourne, Australien. In seinen Arbeiten beschäftigte er sich mit der zeitgenössischen ukrainischen Literatur. Er ist Fellow der Australian Academy of Humanities.

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    Nationale Anti-Krisen-Management (NAM)

    Das Nationale Anti-Krisen-Management (NAM) ist eine nicht-staatliche Exil-Organisation, die sich als oppositionelles Alternativ-Kabinett für eine Regierung in Belarus begreift – unter den Vorzeichen eines künftigen Regimewechsels. Gegründet und bis heute geleitet wird das NAM vom früheren belarussischen Kulturminister Pawel Latuschko (belaruss. Pawel Latuschka), der Im Zuge der massiven Repressionen in Belarus der Jahre 2020/2021 nach Polen geflohen ist.

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    Ilja Kopijewitsch

    Ilja Kopijewitsch (vermutl. 1651–1714, belarus. Ilja Kapiewitsch), auch Kopijewski, war ein Übersetzer, Dichter und Verleger. Er studierte in Moskau, Slutsk und Amsterdam. In den Niederlanden wurde er mit Zar Peter I. bekannt, als dieser auf Großer Gesandtschaft durch Westeuropa unterwegs war (1697/1698). Kopijewitsch wurde als Fremdsprachenlehrer für den Zaren und weitere Mitreisende tätig, begann zudem, Texte für ihn zu übersetzen. Später machte er sich mit Herausgabe und Druck von zahlreichen Schulbüchern für den slawischen Raum einen Namen.

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    Rat der belarussischen Volksrepublik

    Beim Rat der Belarussischen Volksrepublik (Rada BNR) handelt es sich um die wohl älteste Exil-Organisation der Welt. Ihre Bildung geht ursprünglich auf die Zeit rund um die Gründung der Belarussischen Volksrepublik (BNR) zurück, dem ersten unabhängigen belarussischen Staat von 1918. Die Rada regierte die BNR, bis diese nur ein Jahr später ihre Autonomie einbüßte und in der Belarussischen Sozialistischen Sowjetrepublik (BSSR) aufging. Die Rada BNR wurde abgesetzt, die Mitglieder gingen ins Exil. 

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    „militärische Spezialoperation“

    Der Kreml bezeichnet den Krieg gegen die Ukraine als „militärische Spezialoperation“. Abweichungen von dieser Lesart können in Russland als das Verbreiten von „Fake News über die russische Armee“ gedeutet werden. Diese können mit einem am 4. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. 

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    FSB Erlass zu Geheimhaltungsinformationen bezüglich der russischen Armee (2021)

    Im Oktober 2021 hat der russische Inlandsgeheimdienst FSB eine Liste mit Geheimhaltungsinformationen veröffentlicht, die zahlreiche Aspekte der russischen Streitkräfte betreffen. Die Preisgabe dieser Informationen kann für die betreffende Person mit der Eintragung ins Register der sogenannten „ausländischen Agenten“ geahndet werden. Dazu gehören unter anderem Aspekte zu Truppenbewegungen oder zur Einhaltung der Gesetze innerhalb der Streitkräfte und Informationen, die von ausländischen Staaten oder Organen –  wie es in dem Erlass heißt  – „gegen die Sicherheit der Russischen Föderation“ verwendet werden könnten.

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    Artikel 51 (FAQ)

    Der Satz lautet: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“

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    Völkermord (FAQ)

    Es ist wichtig zu betonen, dass in der Definition des Völkermordes keine quantitativen Kriterien festgelegt werden. Bei Völkermord geht es also nicht unbedingt um maßenhaftes Töten, es wird keine „Mindestzahl“ der Opfer festgelegt, ab der ein Verbrechen zum Völkermord wird.

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