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Moskowskoje Delo – Prozesse nach Protesten

Neun Teilnehmer der Massenproteste Ende Juli sind inzwischen in Haft. Anfang August entschieden die Gerichte, dass sie bis 27. September im Gefängnis bleiben müssen, vorgeworfen werden ihnen „Teilnahme an Massenunruhen“ (nach Artikel 212) und „Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter“ (nach Artikel 318). Gegen einen zehnten Protestteilnehmer, Sergej Fomin, wurde ebenfalls Anklage erhoben. Vier Menschen, die ihre Solidarität für den verhafteten Studenten Jegor Shukow in Einzel-Pikets bekundet hatten, wurden festgenommen.

Kommt nun der Moskowskoje delo (Moskauer-Prozess) – analog zum Bolotnoje delo (Bolotnaja-Prozess) nach 2011–13? Die Novaya Gazeta rekonstruiert das Vorgehen der Behörden und stellt fünf der inhaftierten Protestteilnehmer vor.

Source Novaya Gazeta

Erstmals seit dem 6. Mai 2012 hat das Ermittlungskomitee angesichts der politischen Protest in Moskau eine Strafsache wegen Massenunruhen eingeleitet. Die Demonstranten hatten gefordert, unabhängige Kandidaten zu den Wahlen zum Stadtparlament zuzulassen.

Einleitung des Verfahrens

Am 30. Juli wurde nun das Verfahren eingeleitet. Also just an dem Tag, an dem Moskaus Bürgermeister Sergej Sobjanin die Proteste vom 27. Juli im TV-Sender TWZ verurteilt hatte, indem er sie als „von vornherein geplante und gründlich vorbereitete Massenunruhen“ bezeichnete. Im Falle der Bolotnaja-Proteste wurde das Strafverfahren unmittelbar am 6. Mai eröffnet, der Ermittler war damals am Ort des Geschehens live dabei. Die jetzige dreitägige Verzögerung könnte auf eine lange politische Entscheidungsfindung hinweisen.

Just eine Stunde nach Sobjanins TV-Auftritt gaben die Behörden dann auch die Einleitung des Strafverfahrens bekannt. Dabei wiederholte die amtliche Verlautbarung eins zu eins die Worte des Bürgermeisters: Den Ermittlungen zufolge haben die Protestteilnehmer „Gewalt gegen die staatlichen Sicherheitskräfte angewandt, Absperrungen durchbrochen und den Verkehr auf dem Gartenring (Sadowoje Kolzo) im Stadtzentrum von Moskau lahmgelegt“. Eine gewisse  „Gruppierung“ habe kurz vor den Protesten die Bürger im Internet dazu aufgerufen, auf die Straße zu gehen.

In der Nacht zum 31. Juli gab es erste Hausdurchsuchungen bei den Protestteilnehmern. Durchgeführt wurden sie von Mitarbeitern des Dienstes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beim FSB sowie dem Zentrum für Extremismusbekämpfung beim Innenministerium.

Der Fall wurde der Hauptstelle des Ermittlungskomitees in Moskau übergeben. Das Untersuchungsteam besteht aus sage und schreibe 84 (!) Ermittlern und wird angeführt von Dimitri Jeremin, einem Sonderermittler für besonders wichtige Angelegenheiten. Er war es auch, der die beiden Tatbestände – Massenunruhen (Art. 212) und Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318) – in einem großen Prozess zusammenführte.

Kritik an Wahl-Prozedere nur „ein Vorwand“

Trotz der fast 100 Ermittler ist die Beweislage, den Akten zufolge, ziemlich dünn. Noch dünner als bei den Bolotnaja-Prozessen vor sieben Jahren. 
So geht aus den Unterlagen hervor, dass „nicht identifizierte Personen“ die Nicht-Zulassung von unabhängigen Kandidaten zur Wahl  „als Vorwand“ benutzt hätten, um „Massenunruhen zu organisieren“. Dabei sollen einige der Demonstrierenden vom 27. Juli „mit ihrem Beispiel“ andere Protestteilnehmer zu „Massenunruhen“ angestiftet haben.

Am 27. Juli hätten „nicht identifizierte Personen“ die Zusammenkunft von „mindestens 3500 Protestteilnehmern“ vor dem Moskauer Rathaus „organisiert“, diese seien dann ihren „gesetzeswidrigen Aufrufen gefolgt“ und hätten unter Anwendung körperlicher Gewalt „die Absperrungen durchbrochen, sich gesetzeswidrig verhalten und den Straßenverkehr auf dem Gartenring lahmgelegt, indem sie auf die Fahrbahn gegangen“ seien.
Aktuell hat das Ermittlungskomitee gegen zehn Verdächtige Anklage erhoben [9 sind bereits in Untersuchungshaft, gegen einen weiteren Protestteilnehmer liegt ein Haftbefehl vor – dek]. Genau wie bei den Bolotnaja-Protesten wurden sie willkürlich herausgepickt. Keiner von ihnen legte ein Geständnis ab.

Fünf der Inhaftierten, gegen die am 2. August Haftbefehl erlassen wurde, stellt die Novaya Gazeta vor:  

Samariddin Radshabow

Samariddin Radshabow hatte vor Gericht stets ein Lächeln im Gesicht / Foto © Wlad Dokschin/Novaya Gazeta

Der 21-jährige usbekisch-stämmige russische Staatsbürger Samariddin Radshabow kam für zwei Monate in Untersuchungshaft. Der junge Mann mit abgebrochenem Realschulabschluss hatte in seinem Gerichtskäfig stets ein Lächeln im Gesicht.

Die Richterin Katerina Kiritschenko hatte sich dadurch so vor den Kopf gestoßen gefühlt, dass  sie  ihn in strengem Ton zu etwas mehr Ernsthaftigkeit ermahnte: „Hier gibt es nichts zu lachen!“

Eine Vertreterin des Ermittlungskomitees erklärte, Radshabow habe am 27. Juli eine Plastikflasche in Richtung der Polizeibeamten geworfen (die – das nur mal kurz am Rande – in voller Montur unterwegs waren), einen von ihnen am Hals getroffen und ihm damit „körperliche Schmerzen“ zugefügt. Um die Untersuchungshaft zu rechtfertigen, sagte sie unter anderem, der Verdächtige habe sich „vom Tatort entfernt“. Radshabow war überrascht: „Entfernt“ habe er sich doch höchstens aufs Polizeirevier, wohin man ihn direkt vom Trubnaja Platz (Trubnaja Ploschtschad) aus gebracht habe. Ein Schuldgeständnis legte der junge Mann, der nach eigener Aussage als Vorarbeiter arbeitet, nicht ab, obwohl er von einem Pflichtverteidiger vertreten wurde.

Das Gericht hat nun beschlossen, dass der freundlich lächelnde usbekische junge Mann die nächsten zwei Monate seines Lebens in Untersuchungshaft verbringen wird.

Iwan Podkopajew

Iwan Podkopajew bleibt bis zum 27. September in Untersuchungshaft / Foto © Wlad Dokschin/Novaya Gazeta

Der 25-jährige Iwan Podkopajew wurde ebenfalls am Trubnaja Platz festgenommen. In seinem Rucksack fanden die Ordnungshüter unter anderem einen Hammer und ein Teppichmesser. Vor Gericht wies Podkopajew die Anschuldigungen zurück und erklärte unmissverständlich, dass er die außerdem gefundene Gasmaske für seine tägliche Arbeit brauche,  er sei von Beruf Techniker, das Pfefferspray diene zum Schutz vor gefährlichen Hunden.

Der Sitzungsleiter Sergej Artjomow hielt sich an unnötige Formalitäten und bat den Ermittler die Beweise für die Schuld des jungen Mannes aufzuzählen. Dazu war der Vertreter des Ermittlungskomitees nicht in der Lage, er zögerte und entschied sich dann einfach, die üblichen allgemeinen Formulierungen aus den Prozessakten vorzulesen. Den Richter stellte diese Antwort zufrieden – Podkopajew muss bis zum 27. September in Untersuchungshaft.

Kirill Shukow

Kirill Shukow war in der Vergangenheit selbst Angehöriger der russischen Nationalgarde, er wies alle Anschuldigungen zurück / Foto © Wlad Dokschin/Novaya Gazeta

Der 28-jährige Kirill Shukow wird sitzen, weil er in der Nähe des Twerskaja Platzes den Helm eines Angehörigen der Nationalgarde aufgehoben und mitgenommen hat. Shukows Schuld wird nach Angaben des Ermittlers durch die zusammengetragenen Materialien und die Protokolle der Wohnungsdurchsuchung bei ihm bekräftigt. „Der junge Mann hat keine regelmäßigen Einkünfte und ist vom Tatort geflüchtet“, erklärte der Ermittler vor Gericht. Richterin Alexandra Awdotjina war der gleichen Ansicht.

Shukow war in der Vergangenheit selbst Angehöriger der Nationalgarde. Er wies die Anschuldigung zurück und trat nach der Verhaftung als Zeichen des Protests in den Hungerstreik.

Alexej Minjailo

Alexej Minjailo wurde auf dem Weg zum Trubnaja Platz festgenommen / Foto © Wlad Dokschin/Novaya Gazeta

Die Verhaftung von Alexej Minjailo, eines freiwilligen Mitarbeiters im Stab von Ljubow Sobol, verlief anders als die der anderen. Minjailo hatte bereits Unterschriftensammler für Sobols Kandidatur geschult und war gemeinsam mit ihr 20 Tage im Hungerstreik. Seinen Worten zufolge war er am Tag der Protestaktion im Moskauer Chamowniki Gericht. Als er am Abend versuchte zum Trubnaja Platz zu gelangen, wurde er unterwegs festgenommen. Somit hat er an der Protestaktion gar nicht teilgenommen, dennoch wird er der „Teilnahme an Massenunruhen“ beschuldigt. In dieser Verhandlung traten Freunde und der Vater des Beschuldigten als Zeugen der Verteidigung auf.

Nach ihren Aussagen ist Minjailo ein ehrlicher und gläubiger Mensch und ein Patriot, der nicht vorhat unterzutauchen. Die Verteidigung erklärte sich bereit, eine Kaution von einer Million Rubel [circa 13.700 Euro] zu zahlen. Minjailo selbst gab an, dass keine Beweise für seine Schuld vorlägen, weder Fotos noch Aussagen, wonach er irgendetwas Ungesetzliches während der Protestaktion getan hätte – zumal er es noch nicht einmal geschafft habe, daran teilzunehmen. Für Minjailo bürgten Ekaterina Schulmann, Mitglied im Menschenrechtsrat des Präsidenten, und die Fernsehmoderatorin Tatjana Lasarewa. Ohne Erfolg – Minjailo wurde ebenfalls hinter Gitter geschickt.

Jegor Shukow

Für Jegor Shukow bürgte vergeblich die Vizedirektorin der renommierten Higher School of Economics / Foto © Wlad Dokschin/Novaya Gazeta

Jegor Shukow, Student an der Higher School of Economics in Moskau und Videoblogger, wurde einen Tag nach seiner Festnahme bei der Protestaktion 21 Jahre alt. Zu seiner Unterstützung erschienen im Gericht Freunde und Studienkollegen. Shukows Anwalt Daniil Berman bat darum, seinem Mandanten eine Flasche Wasser zu geben, da dieser „seit zwei Stunden nichts getrunken und seit dem gestrigen Tag nicht geschlafen hat“.

Richterin Alexandra Awdotjina lehnte die Bitte jedoch ab und erklärte, die Übergabe einer Flasche mit Wasser sei nicht gestattet.

„Ist das hier die Gestapo?!“, empörte sich die Mutter Shukows.

Shukows Schuld wird nach Angaben der Ermittler durch die zusammengetragenen Materialien und die Untersuchungssergebnisse bekräftigt. „Shukow könnte Beweise vernichten und Informationen aus den Ermittlungen an andere Beteiligte weitergeben“, so der Vertreter des Komitees.

Der Beschuldigte selbst wies die Anschuldigung zurück und bat darum, ihn nicht in Haft zu nehmen. Zu einer Bürgschaft für Shukow erklärte sich die Vizerektorin der Higher School of Economics, Valeria Kassamara, bereit, deren Registrierung für die Wahl zur Moskauer Stadtduma erfolgreich war. Doch auch diese Bürgschaft half nichts – der Student Shukow wurde von der Gesellschaft und der Universität isoliert.

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Bolotnaja-Bewegung

Bolotnaja-Bewegung ist eine oft, aber nicht immer, abwertend gebrauchte Bezeichnung für die Proteste gegen Wahlfälschung und gegen Einiges Russland in den Jahren 2011–13, insbesondere deren Hochphase von Dezember 2011 bis Mai 2012. Der Begriff leitet sich vom Bolotnaja-Platz im Moskauer Stadtzentrum ab, auf dem drei der größten Demonstrationszüge (10.12.2011, 4.2.2012, 6.5.2012) endeten. Ein verwandter Begriff ist der Bolotnaja-Prozess. Dieser bezieht sich auf die Massenverhaftungen und anschließenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Marsch der Millionen am 6.5.2012 auf dem Bolotnaja-Platz.

Abwertend ist die Bezeichnung zum einen, weil bolotnoje dwishenije wörtlich „Sumpfbewegung“ bedeutet. „Sumpfplatz“ heißt dieser Abschnitt der Flussinsel in der Moskwa, weil der angrenzende Kanal in den 1780er Jahren zur Austrocknung der Sümpfe angelegt wurde, die alljährlich nach der Schneeschmelze entstanden.1 Der Begriff „Sumpfbewegung“ suggeriert jedoch auch eine aussichts- und zahnlose Form von Protest, die sich von vorneherein auf die Bedingungen von Polizei und Machthabern einlässt. Bereits in den Jahren vor 2011 bestimmten die Moskauer Behörden den Platz oft als Ort für regimekritische Kundgebungen, weil er trotz seiner zentralen Lage relativ abgeschieden ist und sich ohne Schwierigkeiten überwachen und absperren lässt. Bei der Vorbereitung der ersten Großkundgebung für faire Wahlen am 10.12.2011 konnte sich die radikalere Fraktion, die auf dem Manegenplatz direkt vor dem Kreml demonstrieren wollte, nicht gegen moderatere Protestteilnehmer durchsetzen, die mit der Moskauer Stadtverwaltung auf den Bolotnaja-Platz als Demonstrationsort übereinkamen.2

Vor allem aber impliziert die Bezeichnung, die Proteste hätten sich auf Moskau (und hier vor allem auf eine „kreative“ oder Mittelklasse) beschränkt – obwohl in den meisten Regionen des Landes demonstriert wurde, in einigen proportional gesehen sogar mehr als in der Hauptstadt3. SoziologInnen, die die Wahlproteste als eine eher oberflächliche Modeerscheinung ansehen, stellen mit der Bezeichnung bolotnoje dwishenije einen Kontrast zu Sozialprotesten her, die sie als stärker mit den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung verbunden ansehen.4 Allerdings war die Grenze zwischen beiden Protestanliegen gerade in einigen Provinzregionen durchaus fließend.

Ein verwandter Begriff ist bolotnoje delo, also der „Bolotnaja-Prozess“. Er bezieht sich auf die Massenverhaftungen beim Marsch der Millionen am 6.5.2012 auf dem und um den Bolotnaja-Platz sowie die anschließenden Gerichtsverfahren gegen einige der Verhafteten und andere, die erst später wegen angeblicher Aufwiegelung zu Massenunruhen festgenommen wurden. Insgesamt wurden am 6. Mai nach Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Polizei etwa 650 Menschen verhaftet.5 In den folgenden Wochen und Monaten führten Ermittler eine Reihe von Durchsuchungen und Verhaftungen durch, wobei in einem Fall ein aus Moskau geflüchteter politischer Aktivist durch den russischen Geheimdienst aus Kiew entführt wurde, während er dort Asyl beantragte. Insgesamt wurden über 30 Personen angeklagt, die meisten von ihnen verbrachten mehrere Monate in Untersuchungs- oder Lagerhaft beziehungsweise in der Zwangspsychiatrie. Es wurden Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verhängt. Die Bandbreite der Angeklagten reicht von Demonstrationsneulingen bis hin zu linken, rechten, liberalen und anarchistischen AktivistInnen der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1992. Vier der Inhaftierten sind im November 2016 noch hinter Gittern, die anderen sind – zum Teil per Amnestie oder auf Bewährung – freigekommen, beziehungsweise befinden sich im Ausland.6

Während Untersuchungskomitee und Staatsanwaltschaft, gestützt auf Aussagen der Polizei, die Angeklagten als Teilnehmer gewalttätiger Massenunruhen ansahen, kam eine öffentliche, dem Protest und der politischen Opposition nahestehende, Kommission nach Befragung von über 600 Zeugen und Auswertung umfangreicher Foto- und Videodaten zu dem Schluss, die Zusammenstöße seien von den Behörden bewusst provoziert worden.7 Die Verhaftungen und Gerichtsverhandlungen im Rahmen des Prozesses waren ihrerseits von regelmäßigen Solidaritätsprotesten begleitet – bis weit in das Jahr 2013 hinein blieb der „Bolotnaja-Prozess“ eines der wichtigsten politischen Protestthemen in der Hauptstadt, wobei wegen der im Juni 2012 beschlossenen weiteren Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor allem Einzelpersonen oder kleinere Gruppen protestierten.8


1.Gabowitsch, Mischa (2013): Putin kaputt!? Russlands neue Protestkultur, Berlin, S. 11 
2.ebd., S. 171 
3.ebd., S. 82 
4.z. B. Kleman, Karin (2014): К voprosu о lokalʼnom i globalʼnom v nizovych socialʼnych dviženijach Rossii v 2005–2010 godach, in: Politika apolitičnych: Graždanskie dviženija v Rossii 2011–2013 godov, Moskau, S. 71-105, insbesondere S. 100-103 
5.ovdinfo.org: Čelovek iz avtozaka: političeskie zaderžanija v Moskve: Godovoj doklad OVD-Info za 2012 god 
6.Detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeklagten und den jeweiligen Verfahren und Urteilen bieten die Webseiten politpressing.org, 6may.org, rosuznik.org und bolotnoedelo.info 
.7.sh. die Webseite der Kommission „Runder Tisch des 12. Dezember“ unter www.rt12dec.ru und ihre Publikation Bolotnoe delo: Itogi obščestvennogo rassledovanija: Vyderžki iz Doklada Komissii «Kruglogo stola 12 dekabrja» po obščestvennomu rassledovaniju sobytij 6 maja 2012 goda na Bolotnoj ploščadi, Moskau 2013 
8.Siehe dazu die quantitativen Erhebungen von OVD-Info unter reports.ovdinfo.org – zum Jahr 2012 gibt es eine Zusammenfassung des Berichts auch auf Englisch 
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