Am 2. November 2014 wurden in beiden von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebieten, in Donezk und in Luhansk, je ein sogenannter Präsident und ein Parlament gewählt. Die Wahlen widersprachen dem ukrainischen Recht, das keine gewählten Regionspräsidenten vorsieht, und dem Minsker Friedensabkommen, das über ein ukrainisches Gesetz einen anderen Wahltermin vorsah. Zudem verletzten die Wahlen gängige demokratische Standards: z. B. waren Mehrfachabstimmungen relativ einfach möglich. 51 internationale Wahlbeobachter waren zugegen, darunter viele mit rechtsradikalem Hintergrund.