Auf die Annexion der Halbinsel Krym im März 2014 durch Russland erfolgte unmittelbar die kollektive Einbürgerung aller dort lebenden ukrainischen und staatenlosen Bürger. Wer die ukrainische Staatsbürgerschaft behalten wollte, hatte mit Nachteilen in Bezug auf Sozialleistungen, die Übernahme politischer Ämter oder auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Über die Möglichkeit, einen Antrag auf Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu stellen, wurde kaum informiert. Besonderen Gruppen wie Waisenkindern oder Gefängnisinsassen (wie Oleh Senzow) wurde die Wahl ganz vorenthalten.