Den Familien gefallener russischer Soldaten steht ein „Sarggeld“ von umgerechnet rund 150.000 Euro zu. Den betreffenden Einheiten – Truppennachschub. Aus Kosten- und Statistik-Gründen drückt sich der Staat um diese Ersatzleistungen. Um zu beweisen, dass ein Gefallener der russischen Armee wirklich tot ist, ziehen darum Verwandte wie Kommandeure vor Gericht. Verstka hat sich diese Verfahren genauer angeschaut.