Lukaschenkos Angst vor einer Exil-Universität 

Das Lukaschenko-Regime macht seit Monaten Jagd auf Studierende der Europäischen Geisteswissenschaftlichen Universität (EHU). Mitte April hatten die Behörden die bedeutende Exil-Universität in Vilnius zur „extremistischen Vereinigung” erklärt. Swetlana Tichanowskaja bezeichnete die politische Verfolgung als „eine Form der Kollektivstrafe, die mit den Rechtsgrundsätzen und den internationalen Verpflichtungen von Belarus unvereinbar“ sei. „Diese Nachrichten zeugen nicht von der Stärke des Staates”, sagte die Anführerin der belarussischen Demokratiebewegung, sondern „von der Angst vor freien, gebildeten und unabhängigen Bürgern.“

Für das Online-Portal Reform zeigt der Journalist Igor Lenkewitsch das ganze Ausmaß der Repressionen. Dabei geht er der Frage nach, warum das Regime derart umfassend und zielgerichtet vorgeht und was dies mit einem kommenden Machtwechsel in Belarus zu tun haben könnte.


Im April erklärte das Oberste Gericht der Republik Belarus auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Europäische Geisteswissenschaftliche Universität (EHU) samt allen ihren Geschäftsbereichen zur „extremistischen Vereinigung“. Den Extremismusvorwurf nutzt das Regime lebhaft im Kampf gegen politische Gegner und sonstige Andersdenkende.

Zwei Wochen später gab es die ersten Informationen über Hausdurchsuchungen und Entlassungen von Fernstudierenden der EHU, die in Belarus arbeiten. Anfang Juni teilte das Menschenrechtszentrum Wjasna mit, dass in Belarus ein Strafverfahren wegen Zusammenarbeit mit der EHU eingeleitet wurde. In diesem Rahmen führen Silowiki Hausdurchsuchungen und Verhöre bei derzeitigen und ehemaligen Studierenden der Universität durch. Denjenigen, die ihr Studium dennoch fortsetzen, drohte man mit strafrechtlichen Konsequenzen. Auch Angehörigen der Studierenden wurde mit Strafverfolgung gedroht.

Zum heutigen Tag [10.06.2026 – dek.] sind mehr als 40 Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem EHU-Fall bekannt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zu Informationen aus dem Land selbst für Menschenrechtsorganisationen erschwert ist. Auch haben nicht alle, die in den Fokus der Machtstrukturen geraten, den Mut, das öffentlich zu machen. Es ist also anzunehmen, dass es bedeutend mehr Durchsuchungen und Befragungen gab.

Informationen aus Menschenrechtskreisen zufolge wurde das Strafverfahren auf Grundlage des Artikels zu Unterstützung und Finanzierung „extremistischer Aktivitäten“ eingeleitet. So heißt es im entsprechenden Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens:

„Nicht ermittelte Personen sorgten am oder nach dem 30.04.2016 für die Bereitstellung und Sammlung von Finanzmitteln, Wertpapieren und anderen Gütern zur wissentlichen Sicherung der extremistischen Aktivität der Europäischen Geisteswissenschaftlichen Universität, die mit Beschluss vom 14.04.2026 des Obersten Gerichts der Republik Belarus zur extremistischen Vereinigung erklärt wurde.“

Im Zuge der Durchsuchungen und Verhöre interessieren sich die Silowiki besonders dafür, wer genau die Studiengebühren der EHU-Studenten gezahlt hat. Verbunden mit dem genannten Datum, dem 30. April 2016, führt das zu einer alarmierenden Vermutung.

Das Gebäude der EHU in der Altstadt von Vilnius / Foto © EHU 

Repressionen und kein Ende 

Direkt nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs äußerte der Jurist Pawel Sapelko von Wjasna die Vermutung, dass sich das belarussische Regime im „EHU-Prozess“ auf wenigstens zwei Artikel des Strafgesetzbuches berufen könnte: Unterstützung extremistischer Aktivitäten und Finanzierung derselben.

Betrachtet man den Auszug aus dem Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens und die Interessen der Silowiki, dann ist nicht auszuschließen, dass man beschlossen hat, zumindest einen Teil der Studierenden, ihre Eltern und Verwandten nach Artikel 361-2 des Strafgesetzbuches anzuklagen: Finanzierung extremistischer Aktivitäten. Konkret geht es um den zweiten Teil: Handlungen, „die wiederholt begangen wurden, von einer Personengruppe nach vorheriger Absprache oder durch eine Amtsperson“. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von 5 bis8 Jahren verbunden mit einer Geldstrafe vorgesehen.

Nun zum Datum, 30. April 2016, das im Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens genannt wird. Im belarussischen Strafgesetzbuch gibt es den Artikel 83, der Verjährungsfristen und den entsprechenden Ausschluss einer Ahndung für Straftatbestände regelt. Dort steht geschrieben, dass „eine Person von der Strafverfolgung befreit wird, wenn seit dem Tag des Verbrechens folgende Fristen verstrichen sind“: fünf Jahre bei weniger schweren Tatbeständen und zehn Jahre bei Schwerverbrechen.

Artikel 12 regelt die Kategorisierung der Verbrechen. Zu den weniger schweren Verbrechen gehören jene, auf die eine maximale Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Jahren steht. Zu den Schwerverbrechen werden vorsätzlich begangene Straftaten gezählt, für die eine maximale Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwölf Jahren vorgesehen ist.

Für Artikel 361-2 ergibt sich nach Absatz 2 also eine Verjährungsfrist von zehn Jahren – als genau passend zum Jahr 2016. Mit dieser Strategie kann jede Person nach diesem Artikel belangt werden, die wenigstens zwei Mal Studiengebühren an die EHU gezahlt hat. Man kann sie zu Freiheitsstrafen verurteilen oder, wenn man Glück hat, zur „Kompensation“ in Höhe eines Vielfachen der Summe zwingen. Dieses Szenario droht, zunächst rein theoretisch, mehreren tausend Menschen.

Im Frühjahr 2026 studierten an der Hochschule nach Angaben des Rektors der EHU, Vilius Šadauskas, etwa 1000 Studierende. Davon waren 70 bis75 Prozent belarussische Staatsbürger. Nimmt man an, dass in jedem Studienjahr etwa 500 Studierende aufgenommen wurden, dann kommen in einem Zeitraum von zehn Jahren – seit 2016 – etwa 5000 Studierende zusammen. Jede Person, die für deren Studiengebühren aufkam (und die Zahlungen waren semesterweise fällig, also „eine wiederholt begangene Handlung“), kann zur „legitimen“ Zielscheibe des belarussischen Regimes werden.

Wird auch nur ein Bruchteil dieser Menschen wirklich zur Verantwortung gezogen, erreicht das Regime einen neuen Tiefpunkt. Selbst wenn es nur „Ausgewählte“ treffen sollte, die für unzuverlässig befunden werden, kommt eine astronomisch hohe Fallzahl zustande. Das ist Massenterror in Aktion.

Alles für den Machtwechsel 

Zweifellos soll der „EHU-Prozess“ auch Druck auf die litauische Regierung ausüben. Darüber haben wir berichtet und auch litauische Politiker äußerten sich dazu. Litauen soll genötigt werden, seine Position aufzuweichen, den Dialog zu suchen und Kompromisse einzugehen – dafür sind dem [belarussischen – dek.] Regime alle Mittel recht, von Wetterballons bis zur Kriminalisierung einer litauischen Hochschule. Doch es geht um weit mehr.

Das belarussische Regime bereitet sich auf den perspektivisch unausweichlichen Machtwechsel vor. Am wahrscheinlichsten ist die Machtübergabe an ein Familienmitglied. Diese wird die Stabilität und das Regime an sich auf die Probe stellen, weshalb man bestens dafür gewappnet sein will. Entsprechend gilt es, alles und jeden aus dem Weg zu schaffen, was auch nur hypothetisch eine Gefahr darstellen könnte. Die Situation wird dadurch verschärft, dass das Regime seit dem Schreck über das Ausmaß der Proteste 2020 selbst dort Bedrohungen sieht, wo sie mitunter kaum auszumachen sind.

Das Regime handelt brutal im Rahmen seiner grundsätzlichen Strategie – bis zum Moment der Machtübergabe soll es im Land viel verbrannte Erde geben. Und dafür soll nicht nur das verbrannt werden, was schon da war, sondern auch alles, was in Zukunft möglicherweise gefährlich werden könnte.

Ausgehend von den Nöten des Regimes ist in nächster Zeit nicht mit einem Einpendeln oder gar einem Nachlassen der Repressionen zu rechnen. Immer wenn Geiseln freigelassen werden, nimmt das Regime sofort neue. Nicht nur als Verhandlungsmasse, sondern auch, um die Gesellschaft in ständiger Angst zu halten.

Und diese Angst soll sogar noch wachsen, um im Moment der Machtübergabe ihren Zenit zu erreichen. Würde man den Angstpegel senken oder gar die Repressionen beenden, sprössen hier und da sofort neue unbequeme Keime aus dem Boden. Deshalb hört das Regime nicht auf, hart durchzugreifen. Das wäre nicht in seinem Interesse. Es hat nicht vor, eine neue Seite aufzuschlagen. Die Repressionen werden nicht nachlassen, im Gegenteil, sie werden neue Gruppen erfassen, die bisher aus verschiedenen Gründen nicht betroffen waren. Oder, aus Sicht des Regimes, nicht ausreichend betroffen. Der „EHU-Prozess“ ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel.