Belarussen im Exil – Existenz am seidenen Faden

Ingo Petzingo.petzProfil bearbeiten

Das Lukaschenka-Regime entzieht Belarussen im Exil Eigentum und Bürgerrechte. / Fotos © Itar-Tass und Jürgen Heinrich/ Imago (v.l.n.r.), Collage © dekoder

Am 4. August 2026 hat Wladimir Putin ein Gesetz unterzeichnet, das den russischen Behörden die Möglichkeit gibt, das Eigentum von Exil-Oppositionellen zu beschlagnahmen, ihnen den Pass zu entziehen und sie von staatlichen Dienstleistungen auszuschließen. Belarussen im Exil sind seit drei Jahren von solchen Maßnahmen betroffen, und zwar nicht nur jene, die in Abwesenheit verurteilt wurden.

Die belarussische Journalistin Iryna Chalip hat für das russische Onlinemedium Novaya Gazeta Europe mit Betroffenen gesprochen.


Eigentum beschlagnahmen – das war das Einfachste, was die Machthaber sich ausdenken konnten, um persönlich Rache zu üben an denen, die im August 2020 mit Protesten gegen Lukaschenkas Regime auf die Straße gegangen sind. Natürlich werden auch Gerichtsverfahren in Abwesenheit durchgeführt und Urteile gesprochen – aber, so der Kommentar der Schwimmweltmeisterin Aljaxandra Herassimenja: „Sollen sie mich in Abwesenheit doch ruhig erschießen.“

Herassimenja ist die erste belarussische Staatsbürgerin, die in Abwesenheit verurteilt wurde: Im Dezember 2022 verhängte das Gericht wegen Verstoßes gegen Artikel 361 des belarussischen Strafgesetzbuchs („Aufrufe zu Sanktionen, die darauf abzielen, der Republik Belarus Schaden zuzufügen“) eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren über die Schwimmerin. Sie hatte sich den Protesten gleich zu Beginn angeschlossen und später den Belarussischen Sport-Solidaritätsfonds zur Unterstützung politisch verfolgter Athletinnen und Athleten gegründet.

Protestierende aus der Welt des Spitzensports waren Lukaschenka ein besonderer Dorn im Auge, weil er sich seit Langem als dessen Gönner verstand: Er vergab staatliche Auszeichnungen und Stipendien an die Sportlerinnen und Sportler, teilte ihnen Grundstücke zu und schenkte ihnen Wohnungen. Auch Herassimenja hatte vom Staat ein Grundstück bei Minsk erhalten. Sie baute darauf ein Haus, das sie mit eigenen Mitteln finanzierte. Dieses Haus wurde schon im März 2022 konfisziert, fast zehn Monate vor ihrem Gerichtsverfahren und der Verurteilung in Abwesenheit. Die Behörden erklärten einfach, es lägen Verstöße gegen das Baurecht vor, und widerriefen die Abnahme des Baus.

„Erst habe ich noch versucht, zu kämpfen“, so Herassimenja zur Novaya Gazeta Europe. „Mir war noch nicht klar, dass das kein Einzelfall war. Der Prozess dauerte fast ein Jahr, und schließlich legte man mir nicht nur Verstöße gegen das Baurecht zur Last, sondern warf mir auch vor, ich hätte mir das Grundstück widerrechtlich angeeignet. Nachdem der Staat sich mein Eigentum unter den Nagel gerissen hatte, konnte mich alles Weitere nicht mehr überraschen – weder meine Verurteilung zu zwölf Jahren Gefängnis, noch alle weiteren Urteile gegen andere.“

Die Wohnung von Swjatlana Zichanouskaja und ihrem Mann Sjarhei im Minsker Wohnbezirk Uschod wurde erst beim dritten Versuch im Juli 2023 versteigert. Bei den ersten beiden Auktionsterminen hatte sich niemand bereitgefunden, die Wohnung zu kaufen. Die Zichanouskis waren dort mit ihren Kindern gemeldet, und Kinder dürfen laut Gesetz nicht einfach „ins Nirgendwo“ abgemeldet werden, was einer Nutzung der Wohnung im Weg steht. Beim dritten Termin gab es jedoch zwei Interessenten, die sich fast 13 Stunden lang gegenseitig überboten. Die Wohnung wurde sogar über dem Marktpreis verkauft. Sjarhei Zichanouski war 2021 wegen „Vorbereitung und Organisation von Massenaufständen“ zu 18 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Seine Frau Swjatlana wurde 2023 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen „Staatsverrats“ und „Verschwörung zur Machtergreifung “.

Man kann allen alles wegnehmen, und es gibt nichts, was sich dagegen tun lässt.

Im Februar 2024 wurde auch die Wohnung des Ex-Diplomaten Walery Zepkala zum Kauf angeboten. Er hatte bei den Wahlen 2020 gleichfalls gegen Lukaschenka kandidiert. Seine Frau Veranika reagierte darauf mit einem Facebook-Post: „An alle, die unsere Wohnung zum Schnäppchenpreis kaufen wollen: Macht euch klar, dass wir ganz sicher zurückkehren und mit unseren Kindern in die Wohnung ziehen werden, die wir mit rechtmäßig verdientem Geld gebaut haben. Und wir werden von euch die Miete für die gesamte Zeit einfordern, in der ihr unser Eigentum genutzt habt!“ Trotzdem wurde die Wohnung der Zepkalas im zweiten Anlauf verkauft.

Ein Haus auf dem Land, in dem ihre minderjährigen Kinder gemeldet sind, fand beim vierten Versuch einen Käufer. Beide Zepkalas wurden 2023 in Abwesenheit verurteilt: Walery wegen Verstoß gegen zehn Artikel des Strafgesetzbuchs (von „Beleidigung des Staatspräsidenten“ bis zu „Kriegspropaganda“) zu 17 Jahren und Veranika nach vier Artikeln zu zwölf Jahren Haft.

Im Mai 2025 leitete das Ermittlungskomitee von Belarus ein Strafverfahren gegen Angehörige der belarussischen Exil-Diaspora ein. Das staatliche Fernsehen brachte prompt einen Beitrag, der mit folgendem Off-Kommentar eingeleitet wurde: „Die Inlandsimmobilien von Personen, die Sanktionen gegen Belarus fordern und unserem Land auch anderweitig Schaden zufügen, werden beschlagnahmt, um Verluste im Staatshaushalt auszugleichen.“ Dann sah man, wie Sicherheitskräfte die Türen der Wohnungen von Emigranten aufbrachen, die nach ihrer Ausreise an Kundgebungen in europäischen Städten teilgenommen hatten.

Die Sicherheitsbehörden hatten – ebenso wie bei den Protesten im Land selbst – Gesichtserkennungssoftware genutzt, um die Teilnehmenden zu identifizieren. Der TV-Beitrag nannte die Zahl von 104 Angeklagten im „Diaspora-Prozess“ und kündigte an, dass noch viele weitere hinzukommen würden.

Anders als Lukaschenkas „Reisepass-Erlass“ von 2023 hat das im selben Jahr verabschiedete Beschlagnahmungsgesetz kein großes Aufsehen erregt. Dabei wird dort ganz offen erklärt: „Grundlage für die Beschlagnahmung von Eigentum ist das Begehen feindseliger Handlungen gegen die Republik Belarus und/oder ihre rechtmäßigen Institutionen und persönlichen Repräsentanten.“ In allgemein verständliche Sprache übertragen heißt das schlicht: Man kann allen alles wegnehmen, und es gibt nichts, was sich dagegen tun lässt.

Für „Entlaufene“ im Exil bleiben Konsulatstüren geschlossen

Weit bedrohlicher als die Beschlagnahmung von Immobilien ist für Emigranten jedoch die Situation mit den Reisepässen. Wenn sie dem Staat ihr Eigentum überlassen müssen, können sie sich sagen, dass sie zumindest persönlich in Sicherheit sind. Aber ohne Pass sind sie im Alltag vor große Probleme gestellt. Manchmal müssen sie sogar Orte verlassen, an denen sie sich gut aufgehoben fühlten.

Maria aus Minsk (Name geändert) emigrierte im Spätherbst 2020 mit ihrem Mann und ihren beiden Söhnen nach Montenegro. Ihr Mann hatte sich aktiv an den Protesten beteiligt, und Freunde, die dasselbe getan hatten, wurden nun nach und nach verhaftet. Um keine Zeit mit dem Warten auf Visa zu verlieren, entschied sich die Familie für Montenegro. Damals emigrierten viele belarussische Staatsbürger in dieses Land, in das sie visafrei einreisen konnten – und nach dem Beginn der russischen Vollinvasion in die Ukraine 2022 sollten es ihnen viele russische Staatsbürger gleichtun.

Reformation

Ein Akt der Rache

Ab sofort erhalten Belarussen im Exil keine Ausweisdokumente mehr in den Botschaften ihres Heimatlandes. Sie müssen dafür nach Belarus reisen. Rächt sich das System Lukaschenko für die Proteste von 2020 an seinen Bürgern? Reform.by mit einer Analyse.

In Gesellschaft von

Maria und ihr Mann fanden schnell Arbeit (sie selbst war als Innenarchitektin bald sehr gefragt, ihr Mann arbeitete auf dem Bau), sie erhielten eine Aufenthaltsgenehmigung, und ihre Kinder konnten zur Schule gehen. Die Familie wollte sich in Montenegro ein neues Leben aufbauen. Doch nach Lukaschenkas Reisepass-Erlass kamen ihnen Bedenken: Im Sommer 2024 würde der Pass des ältesten Sohnes ablaufen. Im belarussischen Konsulat würden sie ihn nicht verlängern können – für „Entlaufene“, wie die Propaganda sie gern nennt, blieben seine Türen verschlossen. Polen und Litauen, wo die meisten politisch Verfolgten aus Belarus lebten, führten im Gegenzug Erleichterungen bei der Ausstellung von alternativen Reisedokumenten für Ausländer mit belarussischer Staatsbürgerschaft ein. Länder wie Montenegro stellen hingegen solche Reisedokumente gar nicht aus.

Auch auf politisches Asyl können belarussische Staatsbürger in Montenegro nicht hoffen. In den Ablehnungsbescheiden auf die Asylanträge von Marias Familie fand sich immer wieder der Satz: „Belarus ist ein demokratisches Land, das viele internationale Verträge unterzeichnet hat.“ Daraufhin beschlossen sie, besser in einem anderen Land Schutz vor der Verfolgung durch Lukaschenka zu suchen.

„Ich habe die Botschaften von Polen, Litauen und Deutschland angeschrieben und sie gebeten, unserer Familie humanitäre Visa auszustellen“, erzählt Marija. „Ich habe Beweise für die politische Verfolgung und Fotos beigefügt. Aber ich erhielt immer dieselbe Antwort: Sie leben schon in einem sicheren Land und haben deshalb keinen Grund, ein humanitäres Visum zu beantragen. Dann haben wir es auf einem anderen Weg versucht: Mein Mann fand über Freunde eine Arbeitsstelle in Polen. Wir beantragten ein Arbeitsvisum, das auch erteilt wurde, aber wir als Familie durften nicht mit einreisen. Das war schon sehr merkwürdig, aber wenigstens habe ich meinen Mann hingeschickt. Für mich selbst musste ich einen anderen Weg finden.“

Inzwischen wurde die Zeit knapp. Nach der Korrespondenz mit den Botschaften, der Stellensuche, der Beantragung des Arbeitsvisums und den Ablehnungsbescheiden für die restlichen Familienmitglieder blieb nur noch eine Frist von zwei Wochen bis zum Ablauf des Reisepasses.

Marija beschloss, einen letzten, riskanten Versuch zu wagen und mit einem Transitvisum einzureisen. Sie buchte für sich und die Kinder einen Flug der polnischen Airline LOT von Montenegro über Warschau nach Tbilissi. Zur Sicherheit kaufte sie zusätzlich noch Tickets von Tbilissi nach Minsk. So hätte sie bei Nachfragen jederzeit belegen können, dass die Familie nach Minsk flog, um neue Pässe zu beantragen. Doch sie hatten Glück und konnten ohne weitere Fragen ins Flugzeug steigen. Beim Zwischenhalt in Warschau ging Marija nicht zum Gate für den Flug nach Tbilissi, sondern beantragte bei den Grenzbeamten politisches Asyl.

„Wir warten immer noch auf den Bescheid“, sagt sie. „Und im Moment haben wir alle keine Pässe – sie sind in die Verwahrstelle gebracht worden. Wir haben nur provisorische Identitätsbescheinigungen. Aber die Kinder konnte ich auch damit in der Schule anmelden. Und nach einer Wartezeit von sechs Monaten wird eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn bis dahin noch keine Entscheidung gefallen ist. Ich hoffe auf einen positiven Bescheid und bin trotz allem hier viel ruhiger. Als ich in Montenegro in den Pass meines Sohnes schaute, wusste ich zunächst einfach nicht, was ich jetzt tun sollte. Ich habe dort Geflüchtete aus dem Kosovo kennengelernt, die schon seit 20 Jahren ohne Papiere dort leben und das Land nicht verlassen können.“

Glücklich der, der einen „grauen Pass“ erhält

In der Tat hat Polen es belarussischen Staatsbürgern erheblich erleichtert, ein Reisedokument für Ausländer zu erhalten. Früher waren dafür ein ständiger Wohnsitz im Land, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der EU oder eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erforderlich. Seit 2023 können Menschen mit belarussischer Staatsbürgerschaft auch mit befristeter Aufenthaltserlaubnis ein Reisedokument beantragen. Sie müssen auch nicht mehr nachweisen, dass ihnen die Möglichkeit verschlossen ist, den Reisepass in ihrem Heimatland verlängern zu lassen, und sie sind von den Ausstellungsgebühren befreit. Ob diese Maßnahmen eine Reaktion auf den Reisepass-Erlass waren oder umgekehrt, ist nicht vollständig klar: Die Verordnung der Ausländerbehörde trat am 1. Juli 2023 im Rahmen des Hilfsprogramms für belarussische Staatsbürger:innen in Kraft, das in Polen seit August 2020 läuft.

Der sogenannte „graue Pass“, wie viele das Reisedokument nennen, gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Das bringt eine Reihe von Problemen mit sich. Offiziell soll der Ausweis innerhalb eines Monats nach Beantragung ausgestellt werden. Die Zahl der Menschen mit belarussischer Staatsbürgerschaft, die ihren Pass nicht in ihrem Heimatland verlängern können, nimmt jedoch ständig zu. Deshalb kommen die Ämter nicht hinterher, und die Wartezeit verlängert sich auf zwei oder mehr Monate. Zugleich werden weniger Anträge pro Tag entgegengenommen.

Selbst in Polen wird der von den eigenen Behörden ausgestellte Ausweis nicht überall anerkannt.

In Warschau sieht das beispielsweise so aus: Um acht Uhr morgens öffnet sich die Tür des Ausländeramts in der Ulica Marszałkowska. Eine Menge von Ausländern strömt hinein und stellt sich an den Automaten an, um Wartenummern zu ziehen. Zum Beantragen eines Reisedokuments braucht man eine Nummer der Reihe W. Pro Tag werden nur zwanzig solcher Nummern ausgegeben. Um fünf Minuten nach acht gibt es bereits keine mehr. Wenn man sich schon nachts anstellt, ergattert man vielleicht eine Nummer; wer erst zur Öffnungszeit auftaucht, hat keine Chance. Beim Abholen des fertigen Ausweises durchläuft man die ganze Prozedur dann noch einmal.

Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die nach monatelanger Wartezeit ein Reisedokument in der Hand halten, ist er natürlich nicht auf den Tag datiert, an dem sie ihn überreicht bekommen. Es bleiben vielleicht noch zehn Monate, bis er abläuft. In Staaten außerhalb der EU kann man nur reisen, wenn der Ausweis ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der „graue Pass“ verschafft einem also letztlich ein Zeitfenster von wenigen Monaten. Und er lässt sich auch nicht verlängern, sondern muss nach Ablauf neu beantragt werden. Auch wenn man mit einem solchen Dokument theoretisch reisen kann, sind die praktischen Möglichkeiten also sehr beschränkt. Aber damit hören die Schwierigkeiten nicht auf.

„Ich konnte mit dem Reisedokument für Ausländer nicht nach Nordmazedonien einreisen“, erzählt Marjana (Name geändert). „Ich bin für eine NGO tätig, die sich mit Belarus-Projekten befasst, und wurde zu einer von der EU organisierten Tagung in Ohrid eingeladen. Aber man ließ mich nicht ins Land. Die Grenzbeamten sagten: ‚Das ist kein Ausweis.‘ Ein Kollege, der als Geflüchteter anerkannt war und einen Reisepass nach der Genfer Konvention besaß, durfte übrigens auch nicht einreisen, obwohl Nordmazedonien die Konvention unterzeichnet hat. Die Grenzer zeigten sogar Mitgefühl und sagten: ‚Wenn Sie doch nur normale belarussische Pässe hätten …‘ Tja.“

Selbst in Polen wird der von den eigenen Behörden ausgestellte Ausweis nicht überall anerkannt. Man kann damit zum Beispiel kein Bankkonto eröffnen. Hinzu kommt, dass Konten dort nach dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung automatisch gesperrt werden. Das erschwert Menschen mit belarussischer Staatsbürgerschaft den Alltag erheblich, zumal sie auf neue Aufenthaltsgenehmigungen mittlerweile jahrelang warten müssen.

Olga Timkina, Expertin für Aufenthaltslegalisierung in Polen, nennt ein Beispiel: „Neulich kam ein Klient zu mir, dessen Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war. Er hatte seine Unterlagen zwar vorab zur Verlängerung eingereicht, aber es war klar, dass die Wartezeit lang sein würde. Sein polnischer Arbeitgeber, beschloss daraufhin, ihn zu entlassen, weil er sich illegal im Land aufhalte. Als mein Klient ihm das Reisedokument vorlegte, erwiderte der Arbeitgeber, dieser Wisch sei doch kein Ausweis. So etwas kommt immer öfter vor. Die Leute laufen von Bankfiliale zu Bankfiliale und hoffen, dass jemand ihr Konto entsperrt, dass sie irgendjemanden finden, der mit ihnen fühlt und menschliches Entgegenkommen zeigt.

Hochzeiten via Zoom 

„Ohne Papierchen bist du ein Tierchen“ – dieser Spruch aus Sowjetzeiten klingt für Menschen mit belarussischer Staatsbürgerschaft heute sehr aktuell, und russischen Oppositionellen wird es wohl bald ähnlich ergehen. Das Problem beschränkt sich nicht auf die absehbaren Schwierigkeiten bei Banken, Reisen und Vermögen; es betrifft auch den Wechsel des Personenstands. Eine Scheidung in der Emigration ist möglich, wenn sich beide Ehegatten legal im selben Land aufhalten. Wenn jedoch ein Teil in der Heimat geblieben ist, sollte man besser darauf achten, ein gutes Verhältnis aufrechtzuerhalten, wie die Erfahrung aus Belarus zeigt.

„Ich habe es gerade noch vor dem ‚Reisepass-Erlass‘ geschafft, mich von meinem in Belarus gebliebenen Mann scheiden zu lassen“, erzählt Alina (Name geändert), die in Warschau lebt. „In Minsk hat mich ein bevollmächtigter Anwalt vertreten. Aber die amtliche Beglaubigung für die Scheidungsurkunde konnte er schon nicht mehr besorgen. Ich musste meinen Ex-Mann bitten, selbst aufs Amt zu gehen, um die Beglaubigung zu erhalten, und die Urkunde dann jemandem nach Warschau mitzugeben. Danach habe ich hier einen Polen geheiratet. Ohne Scheidungsurkunde hätte ich mit meinem Verlobten vor Gericht erscheinen müssen, um nachzuweisen, dass ich nicht verheiratet bin und aus objektiven Gründen keine Papiere vorlegen kann.

Die Scheidung selbst ist nicht das Problem: Wenn man zwei Gerichtstermine versäumt, wird man automatisch geschieden. Aber man kommt nicht mehr an die Scheidungsurkunde. Deshalb sollte man besser gute Beziehungen wahren, denn der Exmann oder die Exfrau kann sich die Urkunde aushändigen lassen, die Beglaubigung besorgen und sie einem dann schicken.

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis, das heiraten wollte, kam hier in Polen einfach nicht weiter: Beide waren aus Belarus geflohen und konnten nicht nachweisen, dass sie dort nicht anderweitig verheiratet waren. Schließlich haben sie bei den Mormonen im US-Staat Utah online die Ehe geschlossen. Die Hochzeitszeremonie findet im Zoom statt, und anschließend erhält man die Heiratsurkunde samt Beglaubigung per Post. Die Ehe wird in Polen anerkannt und im zuständigen Standesamt eingetragen.“

Tut.by – Zerkalo.io

Belarussisches Roulette

Belarussen, die vor Verfolgung und Repression ins Ausland geflohen sind, laufen bei einer Rückkehr Gefahr, festgenommen zu werden und im Gefängnis zu landen. Das Online-Medium Zerkalo hat zwei Belarussen getroffen, die nach Belarus gereist sind, um Amtsgeschäfte zu erledigen – eine hochriskante Unternehmung.

In Politik von

Manche Exil-Belarussen heiraten auch in Dänemark. Die dortigen Behörden sind kulanter gegenüber Ausländern. Man benötigt keine Familienstandsbescheinigung als Nachweis, dass man nicht verheiratet ist – es genügt, dies schriftlich zu erklären und zu bestätigen, dass man auf die strafrechtlichen Konsequenzen falscher Angaben hingewiesen wurde. Juristinnen und Menschenrechtsaktivistinnen der Vereinigung Partyzanka, die 2020 in Polen zur Unterstützung von Menschen aus Belarus gegründet wurde, haben sogar einen Leitfaden zur Eheschließung in Dänemark und in Utah erstellt – neben weiteren Informationen zu den unzähligen Problemen, mit denen Emigranten konfrontiert sind, die in ihrem Herkunftsland keinen legalen Status haben. Schon bald werden vermutlich auch russische Menschenrechtsaktivisten ähnlich ausführliche Anleitungen verfassen.

Es gibt übrigens eine einzige Leistung, die belarussische Konsulate im Ausland noch erbringen: die Ausstellung eines Ausweises zur Rückkehr nach Belarus. Man kann jederzeit kommen. Komm, nimm und ab nach Hause. Die Heimat wartet.