Neun Teilnehmer der Massenproteste Ende Juli sind inzwischen in Haft. Anfang August entschieden die Gerichte, dass sie bis 27. September im Gefängnis bleiben müssen, vorgeworfen werden ihnen „Teilnahme an Massenunruhen“ (nach Artikel 212) und „Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter“ (nach Artikel 318). Gegen einen zehnten Protestteilnehmer, Sergej Fomin, wurde ebenfalls Anklage erhoben. Vier Menschen, die ihre Solidarität für den verhafteten Studenten Jegor Shukow in Einzel-Pikets bekundet hatten, wurden festgenommen.
Kommt nun der Moskowskoje delo (Moskauer-Prozess) – analog zum Bolotnoje delo (Bolotnaja-Prozess) nach 2011–13? Die Novaya Gazeta rekonstruiert das Vorgehen der Behörden und stellt fünf der inhaftierten Protestteilnehmer vor.
Erstmals seit dem 6. Mai 2012 hat das Ermittlungskomitee angesichts der politischen Protest in Moskau eine Strafsache wegen Massenunruhen eingeleitet. Die Demonstranten hatten gefordert, unabhängige Kandidaten zu den Wahlen zum Stadtparlament zuzulassen.
Einleitung des Verfahrens
Am 30. Juli wurde nun das Verfahren eingeleitet. Also just an dem Tag, an dem Moskaus Bürgermeister Sergej Sobjanin die Proteste vom 27. Juli im TV-Sender TWZ verurteilt hatte, indem er sie als „von vornherein geplante und gründlich vorbereitete Massenunruhen“ bezeichnete. Im Falle der Bolotnaja-Proteste wurde das Strafverfahren unmittelbar am 6. Mai eröffnet, der Ermittler war damals am Ort des Geschehens live dabei. Die jetzige dreitägige Verzögerung könnte auf eine lange politische Entscheidungsfindung hinweisen.
Just eine Stunde nach Sobjanins TV-Auftritt gaben die Behörden dann auch die Einleitung des Strafverfahrens bekannt. Dabei wiederholte die amtliche Verlautbarung eins zu eins die Worte des Bürgermeisters: Den Ermittlungen zufolge haben die Protestteilnehmer „Gewalt gegen die staatlichen Sicherheitskräfte angewandt, Absperrungen durchbrochen und den Verkehr auf dem Gartenring (Sadowoje Kolzo) im Stadtzentrum von Moskau lahmgelegt“. Eine gewisse „Gruppierung“ habe kurz vor den Protesten die Bürger im Internet dazu aufgerufen, auf die Straße zu gehen.
In der Nacht zum 31. Juli gab es erste Hausdurchsuchungen bei den Protestteilnehmern. Durchgeführt wurden sie von Mitarbeitern des Dienstes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beim FSB sowie dem Zentrum für Extremismusbekämpfung beim Innenministerium.
Der Fall wurde der Hauptstelle des Ermittlungskomitees in Moskau übergeben. Das Untersuchungsteam besteht aus sage und schreibe 84 (!) Ermittlern und wird angeführt von Dimitri Jeremin, einem Sonderermittler für besonders wichtige Angelegenheiten. Er war es auch, der die beiden Tatbestände – Massenunruhen (Art. 212) und Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318) – in einem großen Prozess zusammenführte.
Kritik an Wahl-Prozedere nur „ein Vorwand“
Trotz der fast 100 Ermittler ist die Beweislage, den Akten zufolge, ziemlich dünn. Noch dünner als bei den Bolotnaja-Prozessen vor sieben Jahren.
So geht aus den Unterlagen hervor, dass „nicht identifizierte Personen“ die Nicht-Zulassung von unabhängigen Kandidaten zur Wahl „als Vorwand“ benutzt hätten, um „Massenunruhen zu organisieren“. Dabei sollen einige der Demonstrierenden vom 27. Juli „mit ihrem Beispiel“ andere Protestteilnehmer zu „Massenunruhen“ angestiftet haben.
Am 27. Juli hätten „nicht identifizierte Personen“ die Zusammenkunft von „mindestens 3500 Protestteilnehmern“ vor dem Moskauer Rathaus „organisiert“, diese seien dann ihren „gesetzeswidrigen Aufrufen gefolgt“ und hätten unter Anwendung körperlicher Gewalt „die Absperrungen durchbrochen, sich gesetzeswidrig verhalten und den Straßenverkehr auf dem Gartenring lahmgelegt, indem sie auf die Fahrbahn gegangen“ seien.
Aktuell hat das Ermittlungskomitee gegen zehn Verdächtige Anklage erhoben [9 sind bereits in Untersuchungshaft, gegen einen weiteren Protestteilnehmer liegt ein Haftbefehl vor – dek]. Genau wie bei den Bolotnaja-Protesten wurden sie willkürlich herausgepickt. Keiner von ihnen legte ein Geständnis ab.
Fünf der Inhaftierten, gegen die am 2. August Haftbefehl erlassen wurde, stellt die Novaya Gazeta vor:
Samariddin Radshabow
Der 21-jährige usbekisch-stämmige russische Staatsbürger Samariddin Radshabow kam für zwei Monate in Untersuchungshaft. Der junge Mann mit abgebrochenem Realschulabschluss hatte in seinem Gerichtskäfig stets ein Lächeln im Gesicht.
Die Richterin Katerina Kiritschenko hatte sich dadurch so vor den Kopf gestoßen gefühlt, dass sie ihn in strengem Ton zu etwas mehr Ernsthaftigkeit ermahnte: „Hier gibt es nichts zu lachen!“
Eine Vertreterin des Ermittlungskomitees erklärte, Radshabow habe am 27. Juli eine Plastikflasche in Richtung der Polizeibeamten geworfen (die – das nur mal kurz am Rande – in voller Montur unterwegs waren), einen von ihnen am Hals getroffen und ihm damit „körperliche Schmerzen“ zugefügt. Um die Untersuchungshaft zu rechtfertigen, sagte sie unter anderem, der Verdächtige habe sich „vom Tatort entfernt“. Radshabow war überrascht: „Entfernt“ habe er sich doch höchstens aufs Polizeirevier, wohin man ihn direkt vom Trubnaja Platz (Trubnaja Ploschtschad) aus gebracht habe. Ein Schuldgeständnis legte der junge Mann, der nach eigener Aussage als Vorarbeiter arbeitet, nicht ab, obwohl er von einem Pflichtverteidiger vertreten wurde.
Das Gericht hat nun beschlossen, dass der freundlich lächelnde usbekische junge Mann die nächsten zwei Monate seines Lebens in Untersuchungshaft verbringen wird.
Iwan Podkopajew
Der 25-jährige Iwan Podkopajew wurde ebenfalls am Trubnaja Platz festgenommen. In seinem Rucksack fanden die Ordnungshüter unter anderem einen Hammer und ein Teppichmesser. Vor Gericht wies Podkopajew die Anschuldigungen zurück und erklärte unmissverständlich, dass er die außerdem gefundene Gasmaske für seine tägliche Arbeit brauche, er sei von Beruf Techniker, das Pfefferspray diene zum Schutz vor gefährlichen Hunden.
Der Sitzungsleiter Sergej Artjomow hielt sich an unnötige Formalitäten und bat den Ermittler die Beweise für die Schuld des jungen Mannes aufzuzählen. Dazu war der Vertreter des Ermittlungskomitees nicht in der Lage, er zögerte und entschied sich dann einfach, die üblichen allgemeinen Formulierungen aus den Prozessakten vorzulesen. Den Richter stellte diese Antwort zufrieden – Podkopajew muss bis zum 27. September in Untersuchungshaft.
Kirill Shukow
Der 28-jährige Kirill Shukow wird sitzen, weil er in der Nähe des Twerskaja Platzes den Helm eines Angehörigen der Nationalgarde aufgehoben und mitgenommen hat. Shukows Schuld wird nach Angaben des Ermittlers durch die zusammengetragenen Materialien und die Protokolle der Wohnungsdurchsuchung bei ihm bekräftigt. „Der junge Mann hat keine regelmäßigen Einkünfte und ist vom Tatort geflüchtet“, erklärte der Ermittler vor Gericht. Richterin Alexandra Awdotjina war der gleichen Ansicht.
Shukow war in der Vergangenheit selbst Angehöriger der Nationalgarde. Er wies die Anschuldigung zurück und trat nach der Verhaftung als Zeichen des Protests in den Hungerstreik.
Alexej Minjailo
Die Verhaftung von Alexej Minjailo, eines freiwilligen Mitarbeiters im Stab von Ljubow Sobol, verlief anders als die der anderen. Minjailo hatte bereits Unterschriftensammler für Sobols Kandidatur geschult und war gemeinsam mit ihr 20 Tage im Hungerstreik. Seinen Worten zufolge war er am Tag der Protestaktion im Moskauer Chamowniki Gericht. Als er am Abend versuchte zum Trubnaja Platz zu gelangen, wurde er unterwegs festgenommen. Somit hat er an der Protestaktion gar nicht teilgenommen, dennoch wird er der „Teilnahme an Massenunruhen“ beschuldigt. In dieser Verhandlung traten Freunde und der Vater des Beschuldigten als Zeugen der Verteidigung auf.
Nach ihren Aussagen ist Minjailo ein ehrlicher und gläubiger Mensch und ein Patriot, der nicht vorhat unterzutauchen. Die Verteidigung erklärte sich bereit, eine Kaution von einer Million Rubel [circa 13.700 Euro] zu zahlen. Minjailo selbst gab an, dass keine Beweise für seine Schuld vorlägen, weder Fotos noch Aussagen, wonach er irgendetwas Ungesetzliches während der Protestaktion getan hätte – zumal er es noch nicht einmal geschafft habe, daran teilzunehmen. Für Minjailo bürgten Ekaterina Schulmann, Mitglied im Menschenrechtsrat des Präsidenten, und die Fernsehmoderatorin Tatjana Lasarewa. Ohne Erfolg – Minjailo wurde ebenfalls hinter Gitter geschickt.
Jegor Shukow
Jegor Shukow, Student an der Higher School of Economics in Moskau und Videoblogger, wurde einen Tag nach seiner Festnahme bei der Protestaktion 21 Jahre alt. Zu seiner Unterstützung erschienen im Gericht Freunde und Studienkollegen. Shukows Anwalt Daniil Berman bat darum, seinem Mandanten eine Flasche Wasser zu geben, da dieser „seit zwei Stunden nichts getrunken und seit dem gestrigen Tag nicht geschlafen hat“.
Richterin Alexandra Awdotjina lehnte die Bitte jedoch ab und erklärte, die Übergabe einer Flasche mit Wasser sei nicht gestattet.
„Ist das hier die Gestapo?!“, empörte sich die Mutter Shukows.
Shukows Schuld wird nach Angaben der Ermittler durch die zusammengetragenen Materialien und die Untersuchungssergebnisse bekräftigt. „Shukow könnte Beweise vernichten und Informationen aus den Ermittlungen an andere Beteiligte weitergeben“, so der Vertreter des Komitees.
Der Beschuldigte selbst wies die Anschuldigung zurück und bat darum, ihn nicht in Haft zu nehmen. Zu einer Bürgschaft für Shukow erklärte sich die Vizerektorin der Higher School of Economics, Valeria Kassamara, bereit, deren Registrierung für die Wahl zur Moskauer Stadtduma erfolgreich war. Doch auch diese Bürgschaft half nichts – der Student Shukow wurde von der Gesellschaft und der Universität isoliert.