
In zehn Jahren ist Russlands Gesetz gegen unerwünschte Organisationen zu einem mächtigen Druckinstrument gegen Zivilgesellschaften im In- und Ausland geworden. Es erlaubt der russischen Regierung, internationale und ausländische Organisationen zu verbieten, wenn diese ihrer Ansicht nach „die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates“ (Föderales Gesetz 23.05.2015 Nr. 129-FZ) gefährde.
Betroffen sind bereits hunderte Menschenrechtsorganisationen, Medien, Kultur- und Wissenschaftsprojekte, darunter auch dekoder. Immer öfter werden Organisationen als „unerwünscht“ gelistet, die Menschenrechtsverstöße dokumentieren, politische Gefangene unterstützen oder Kriegsverbrechen untersuchen. Insgesamt umfasst die „unerwünscht“-Liste aktuell 351 Organisationen in aller Welt (Stand 30.04.2026).
Seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine 2022 stuft Moskau auch immer mehr ukrainische und pro-ukrainische Organisationen als „unerwünscht“ ein, darunter neben Menschenrechtsinitiativen wie der Charkiwer Menschenrechtsgruppe auch beispielsweise die ukrainischen Game-Entwickler GSC Game World.
Zuletzt stufte Moskau am 27. April die ukrainische Medieninitiative für Menschenrechte als „unerwünscht“ ein. Als Begründung gibt die russische Generalstaatsanwaltschaft an: „Die Hauptanstrengungen ihrer Mitarbeiter konzentrieren sich auf die Durchführung sogenannter Recherchen im Rahmen der militärischen Spezialoperation, wofür sie angeblich regelmäßig das Kampfgebiet aufsuchen, um Beweise zu sammeln. Ihre Funktionäre nehmen regelmäßig an Veranstaltungen mit antirussischer Ausrichtung teil und verbreiten im Internet unrichtige und die Russische Föderation diskreditierende Informationen.“
Das ukrainische Online-Medium Graty, spezialisiert auf Gerichtsprozesse und juristische Themen, hat mit ukrainischen Menschenrechtsaktivist:innen darüber gesprochen, warum gerade ihre Tätigkeit in Russland verboten wird und welche Auswirkungen das auf ihre Arbeit hat.
Unerwünscht, unerwünschter, am unerwünschtesten
Das russische „Gesetz über unerwünschte Organisationen“ wurde im Mai 2015 verabschiedet und in den folgenden Jahren immer weiter verschärft:
Seit 2017 dürfen „unerwünschte Organisationen“ keine Tochterorganisationen in Russland registrieren und der Zugang zu ihren Internetseiten kann eingeschränkt werden, was faktisch eine Blockade ihrer Arbeit bedeutet.
Seit 1. Oktober 2021 werden alle Finanzoperationen betroffener Organisationen durch den Föderalen Dienst für Finanzmonitoring überprüft.
2021 und 2022 wurde das „Gesetz über unerwünschte Organisationen“ erneut erweitert, sodass nun die Mitwirkung, Leitung oder Finanzierung betroffener Organisationen einen Straftatbestand darstellen, der nicht nur auf russischem Territorium gilt, sondern auch alle russischen Staatsbürger im Ausland betrifft. Die Strafverfolgung ist auch ohne vorhergehendes Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich, das Strafmaß beträgt bis zu sechs Jahren Haft und umfasst auch den Ausschluss von bestimmten Ämtern und Aktivitäten in der Russischen Föderation.
Am 8. August 2024 unterzeichnete Wladimir Putin Änderungen in Artikel 284 Absatz 1 des russischen Strafgesetzbuchs über die Tätigkeit „unerwünschter“ Organisationen. Damit verschwand der Zusatz „nichtstaatlich“ aus dem Text, wodurch nun auch Organisationen, an denen ausländische Staaten beteiligt sind, als „unerwünscht“ eingestuft werden können.
Das Rekordjahr 2025
Im Dezember 2025 waren bereits 281 Organisationen gelistet. Wie Verstka berichtet, hat das russische Justizministerium allein 2025 95 „unerwünschte“ Organisationen neu in das Register aufgenommen – so viele wie nie zuvor seit Bestehen der Liste. Laut Nowaja Gaseta Europa wurden zwei Drittel der Liste nach Beginn der russischen Vollinvasion befüllt. Die Liste umfasst viele nichtstaatliche Organisationen, die sich in den Bereichen Politik, Kultur, Menschenrechte, Medien, Religion, Ökologie sowie aktiv gegen Krieg betätigen. Nach Angaben von OVD-Info waren im Jahr 2025 mindestens 36 Organisationen im Register verzeichnet, die sich aktiv gegen den Krieg einsetzen oder die Ukraine anderweitig unterstützen.
„Das Gesetz über unerwünschte Organisationen war meiner Meinung nach eine Reaktion des Kremls auf den Euromaidan. Dabei fügte es sich nahtlos in ein Muster repressiver Maßnahmen ein, welche das Regime schon zuvor verfolgte“, erklärt der Rechtsanwalt Nikolai Polossow, der krymtatarische Politiker und Aktivisten vor russischen Gerichten verteidigt. „Insgesamt beobachten wir eine Intensivierung der staatlichen Politik der Verschärfung und Regulierung des gesellschaftlichen Lebens seit den Protesten in Russland in den Jahren 2011-2012 beobachten. Damals wurde das Gesetz über ausländische Agenten verabschiedet, das in der Folge schrittweise verschärft wurde.“
Nach Russlands Vollinvasion in der Ukraine 2022 verließ Polossow Russland und wurde Mitbegründer der Initiative Poschuk. Polon, die nach ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten in russischen Haftanstalten sucht. Für seine Tätigkeit wird er in Russland verfolgt: seit Dezember 2024 als ausländischer Agent gelistet, 2026 in einem Verfahren wegen Verbreitung von „Fake News“ über die russische Armee in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Von Kirchen zu Menschenrechtlern
In Russlands Register der unerwünschten Organisationen befinden sich mittlerweile auch 26 Organisationen, die in der Ukraine registriert sind. 2021, vor Beginn der Vollinvasion, war es nur eine, und zwar der Verband der Evangelikalen Christen der Ukrainischen Christlichen Kirche Neue Generation und das mit ihm verbundene internationale Priesterseminar. Diese Organisation ist Teil einer internationalen christlichen Bewegung mit über 400 Gemeinden in West- und Osteuropa sowie in den USA, Russland und der Ukraine, gegründet Ende der 1980er Jahre von Pastor Alexey Ledyaev in Lettland. Zeitgleich wurden auch zwei weitere lettische Glaubensgemeinschaften in das russische Register aufgenommen. Die Standardbegründung überall: „Die Tätigkeit stellt eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation dar.“
Später wurden noch weitere ukrainische Religionsgemeinschaften auf die Liste der unerwünschten Organisationen gesetzt, zum Beispiel das Religiöse Zentrum der Zeugen Jehovas in der Ukraine. In Russland waren die Zeugen Jehovas nach einer Einstufung durch den Obersten Gerichtshof bereits 2017 als „extremistisch“ verboten worden.
Nach dem 24. Februar 2022 wuchs die Liste der unerwünschten Organisationen aus der Ukraine schnell. Was 2021 noch nach einer Einzelfallentscheidung aussah, entwickelte sich zu einer weit verbreiteten Praxis: In den vergangenen vier Jahren betrifft das überwiegend Menschenrechtsaktivist:innen, die die Verfolgung von Bewohnern auf der besetzten Krym und russische Kriegsverbrechen dokumentieren, sowie Hilfsorganisationen, Stiftungen und Unternehmen, die die ukrainische Armee unterstützen.
Bereits im Mai 2022 wurde die Crimean human rights group als unerwünscht gelistet. In der Mitteilung der russischen Generalstaatsanwaltschaft findet sich jedoch keine Erläuterung, inwiefern genau die Organisation die verfassungsmäßige Ordnung Russlands und dessen Sicherheit bedrohe. Seit 2014 dokumentiert CHRG Menschenrechtsverletzungen auf der Krym: politisch motivierte Verfolgungen, Folter, unrechtmäßige Ermittlungen sowie Verstöße im Zusammenhang mit Einberufungskampagnen in die russische Armee. Die gesammelten Daten werden regelmäßig mit internationalen Organisationen wie der UNO, der OSZE und dem Europarat geteilt.
Die CHRG berichtet, dass sie schon seit 2018 über 50 Mitteilungen von Roskomnadsor erhalten habe, wonach durch sie verbreitetes Material ins Register verbotener Informationen aufgenommen wurden – eine Liste von Inhalten, die die russischen Behörden als illegal und ihre Verbreitung für gefährlich erachten. Roskomnadsor schränkt dann über die Internetprovider den Zugang zu jenen Ressourcen ein. Seit 2021 ist die Website der Krym-Menschenrechtsgruppe in Russland und auf der Krym gesperrt.
Im April 2024 wurde die ukrainische Menschenrechtsorganisation Zentr hromadjanskych swobod (Center for Civil Liberties), 2022 ausgezeichnet mit dem Friedensnobelpreis, ins unerwünscht-Register aufgenommen. Die NGO dokumentiert Russlands Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in der Ukraine und organisiert regelmäßig internationale Kampagnen zur Unterstützung politischer Gefangener.
„Seit März 2014 dokumentieren wir Ereignisse auf der Krym, von der Besetzung bis hin zu Kriegsverbrechen, einschließlich der illegalen Einberufung von Bewohnern der Halbinsel in die russische Armee. Dies führte natürlich dazu, dass uns die russische Staatsanwaltschaft als unerwünschte Organisation eingestuft hat. Auch wenn uns dies ohnehin klar war, haben wir nun diesen offiziellen rechtlichen Status“, sagt Geschäftsführerin Oleksandra Romanzowa.
Im November 2024 stufte die russische Generalstaatsanwaltschaft dann auch das ukrainische Menschenrechtszentrum Zmina als unerwünscht ein. Hierbei begründete sie ihre Entscheidung wesentlich ausführlicher: „Die Organisation verfolgt die Diskreditierung der Innen- und Außenpolitik der Russischen Föderation und versucht, Bedingungen für eine Destabilisierung der gesellschaftspolitischen Lage im Land zu schaffen, insbesondere durch die Entfachung national-separatistischen Stimmungen“, heißt es in der Mitteilung auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft.
Die Behörde ist der Ansicht, dass die Menschenrechtsarbeit darauf abzielte, „die Politik unfreundlicher Staaten im Kontext des russisch-ukrainischen Konflikts“ sowie „die internationale Blockade Russlands“ voranzutreiben. Der Generalstaatsanwaltschaft missfiel zudem, dass die NGO von einer Reihe ausländischer humanitärer Nichtregierungsorganisationen finanziert wird, darunter People in Need aus Tschechien und Freedom House aus den USA. Beide gelten in Russland längst als unerwünscht.
„Die Organisation verfolgt die Diskreditierung der Innen- und Außenpolitik der Russischen Föderation und versucht, Bedingungen für eine Destabilisierung der gesellschaftspolitischen Lage im Land zu schaffen, insbesondere durch die Entfachung national-separatistischen Stimmungen.“
Russlands Generalstaatsanwaltschaft
Zmina-Direktorin Tetjana Petschontschyk sieht die Entscheidung der russischen Behörden in erster Linie durch ihre Berichterstattung über russische Repressionen auf der Krym motiviert. Seit 2014 dokumentiert Zmina politisch motivierte Verfolgung und Druck auf Journalisten, Menschenrechtsaktivist:innen und Anwälte und leitet die gesammelten Fakten anschließend an internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen, die OSZE und den Europarat weiter.
„Zmina informiert die ukrainische Gesellschaft über diese Erkenntnisse – sowohl in Kyjiw als auch in den Regionen. Außerdem legen wir großen Wert auf die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen, besonders solchen, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben haben,“ betont Petschontschyk.
Ende 2025 wurde auch die ukrainische NGO Truth Hounds in das Register aufgenommen, die Kriegsverbrechen während der russischen Aggression untersucht und dokumentiert. Die russischen Behörden warfen der Organisation vor, „gefälschtes Material über Verbrechen russischer Soldaten während der ‚militärischen Spezialoperation‘ zu erstellen und zu verbreiten sowie den Sanktionsdruck auf Russland zu unterstützen und mit europäischen Strukturen zusammenzuarbeiten.“ Als Partner von Truth Hounds wurden auch National Endowment for Democracy und Justice for Journalists Foundation genannt, die beide in Russland ebenfalls als unerwünscht eingestuft sind.
Im Januar und Februar 2026 kamen auch die ukrainischen Organisationen Regional Center for Human Rights und die Ukrainian Legal Advisory Group in das unerwünscht-Register. Darüber hinaus gehen die russischen Behörden auch gegen ukrainische Organisationen vor, die außerhalb der Ukraine registriert sind. So wurden beispielsweise die Aktivitäten des Ukrainian Canadian Congress und der Ukrainian National Federation of Canada in Russland als unerwünscht eingestuft.
Recherche-Hürden und Selbstzensur
Seit der Besetzung der Krym sowie Teilen der Regionen Donezk und Luhansk im Jahr 2014 unterlag die Tätigkeit ukrainischer Menschenrechtsorganisationen in diesen Gebieten bereits faktisch einem informellen Verbot, ohne dass die russischen Behörden sie offiziell als unerwünscht listeten. Menschenrechtsaktivist:innen wurden immer wieder durchsucht, festgenommen und mit Geldstrafen belegt, wodurch sie aus den besetzten Gebieten verdrängt wurden. Nun erschwert der Status unerwünscht den NGOs besonders den Zugang zu unabhängigen Informationen aus den besetzten Gebieten.
„Für uns steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Uns ist bewusst, dass die formale Einstufung einer Organisation durch die russischen Behörden zur Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten genutzt werden kann. Deshalb sind wir im Kontakt mit Menschen noch vorsichtiger geworden und haben zusätzliche Einschränkungen in der Kommunikation eingeführt, um sie nicht dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit einer ‚unerwünschten Organisation‘ auszusetzen,“ sagt Olha Skrypnyk, Vorsitzende der Krym-Menschenrechtsgruppe.
Ein Menschenrechtsaktivist von der Krym, dessen Name aus Sicherheitsgründen nicht genannt wird, bestätigt, dass die Listung ukrainischer Organisationen als unerwünscht die Risiken für Menschen in den besetzten Gebieten erheblich erhöht hat, da jeder Kontakt mit ihnen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren nach sich ziehen kann. „Informanten müssen bei Kontakten zu einer ‚unerwünschten Organisation‘ mit Druck und Verfolgung rechnen und lehnen daher manchmal die Kommunikation ab. Die Menschen nutzen immer häufiger anonyme oder geschützte Kanäle, was die Arbeit zwangsläufig verlangsamt und die Überprüfung von Informationen erschwert. Außerdem sehen wir eine immer stärkere Selbstzensur: Menschen vermeiden es, über heikle Themen zu sprechen, oder lehnen eine Zusammenarbeit aus Sicherheitsgründen ab, selbst wenn sie an sich bereit sind, wichtige Informationen zu teilen. In der Konsequenz erfordert die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nun deutlich mehr Zeit und Aufwand“, erklärt der Aktivist im Gespräch mit Graty.
„Menschen vermeiden es, über heikle Themen zu sprechen, oder lehnen eine Zusammenarbeit aus Sicherheitsgründen ab, selbst wenn sie an sich bereit sind, wichtige Informationen zu teilen. In der Konsequenz erfordert die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nun deutlich mehr Zeit und Aufwand“
Menschenrechtsaktivist von der Krym gegenüber Graty
Da internationale Missionen gar keinen Zugang zur Krym und anderen von Russland besetzten Gebieten haben, bleiben die Berichte ukrainischer Menschenrechtler:innen eine der wichtigsten Informationsquellen über die Lage der Menschen auf der Halbinsel und unter Besatzung, betont Tetjana Petschontschyk von Zmina.
In Russland wurden bereits Verfahren wegen der Beteiligung an und der Unterstützung von unerwünschten Organisationen aus der Ukraine eingeleitet. Laut OVD-Info sind dabei auch ukrainische Religionsgemeinschaften betroffen. Ihre Namen tauchen in 23 Verfahren auf. Insgesamt kamen im vergangenen Jahr 253 Verfahren vor russische Gerichte, die mit der Beteiligung an Aktivitäten unerwünschter Organisationen zu tun haben. In den meisten Fällen lässt sich jedoch nicht feststellen, um welche Organisation es sich konkret handelt.
Im Dezember 2022 hatte der UNO-Menschenrechtsausschuss Russland aufgefordert, seine Gesetze über ausländische Agenten und unerwünschte Organisationen „aufzuheben oder mit internationalen Standards in Einklang zu bringen“. Die russische Regierung ignorierte den Aufruf.