Beschreibt die Praxis, nach der ein Gouverneur seinen Entlassungsantrag stellt, aber geschäftsführend bis zu den Neuwahlen im Amt bleibt oder ersetzt wird. Die Neuwahlen werden terminlich so kurzfristig festgesetzt, dass außer dem gewünschten Kandidaten niemand genug Zeit hat, sich erfolgreich vorzubereiten.