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Verfassungsstreich im Eiltempo

Nur fünf Tage nachdem Wladimir Putin die Verfassungsreform verkündet hat, präsentierte die dafür eiligst einberufene Arbeitsgruppe am Montag ihre Vorschläge: 14 Artikel der Verfassung sollen demnach geändert werden. Ebenfalls im Eiltempo wird nun auch die für den 12. April 2020 angepeilte Volksabstimmung durchgezogen. 

Abgestimmt wird wohl über ein „Paket“ an Fragen, dessen Zusammensetzung allerdings noch nicht klar ist. Einige Beobachter in Russland witzeln, dass es folgendermaßen lauten könnte: „Sind Sie für kostenloses Schulessen an allen Grundschulen des Landes (und für die Verfassungsänderung)?“

Ähnlich galgenhumorig nimmt es auch der oppositionelle Politiker und Journalist Fjodor Krascheninnikow. Für The New Times geht er der Frage nach, wie die künftige Verfassung Russlands aussehen wird – und warum das System Putin damit womöglich sein eigenes Grab schaufelt.

Source The New Times

Wladimir Putin, der die ersten 20 Jahre seiner Regierungszeit nicht müde wurde, die Sicherheit der geltenden Verfassung zu beteuern, hat nun entschieden, sie abzuändern. Und auf diese Weise zu ermöglichen, selber weiter zu regieren: nicht als ein vom Volk gewählter Präsident, sondern als ein von der Notwendigkeit irgendwelcher Wahlen losgelöster Autokrat, der einen wie auch immer gearteten, in der Verfassung verankerten Schlüsselposten einnehmen wird. So und nur so sind die am 15. Januar verlautbarten Thesen zu einer Verfassungsreform zu verstehen. Faktisch geht es um einen Verfassungsstreich, der in den nächsten Monaten in rasender Geschwindigkeit mit Hilfe des handgesteuerten Parlaments und aller übrigen Machtorgane durchgeführt werden wird. Die Änderungen werden eine vollkommen neue Verfassung schaffen, die eine prinzipiell andere Machtstruktur beschreibt.

Faktisch geht es um einen Verfassungsstreich

Bezeichnend ist, dass eine wirkliche Beteiligung der Bürger Russlands an diesem Prozess in keiner Weise vorgesehen ist – Putin selbst hat das Wort Referendum nicht erwähnt, nur die Verlautbarungen anderer Vertreter der Machtelite lassen auf nichts anderes schließen. Doch selbst wenn Wahlen den Austausch der geltenden Verfassung gegen ein grundlegend neues Dokument begleiten, so kann Status, Ehrlichkeit und Transparenz der Abstimmung schon jetzt bezweifelt werden – insbesondere wenn man berücksichtigt, auf welchem Ehrlichkeitsniveau und mit welcher Transparenz Wahlen und Wahlkämpfe in Russland normalerweise ablaufen.

Um den Verfassungsstreich zu ermöglichen, wurde als Nebelkerze eine Hammerdosis Sozialpopulismus gezündet: Erziehungsgeld, kostenloses Schulessen, in der Verfassung verankerter Mindestlohn und Rentenausgleich und so weiter. Es ist keineswegs Fakt, dass all das im Endeffekt umgesetzt und das Leben der Menschen besser wird, doch einen Bonus und einen Zuwachs auf der Beliebtheitsskala wird Putin in jedem Fall davon haben. 

Während die von den Staatsalmosen abhängigsten Bürger ihre zukünftigen Gewinne zusammenzählen, wird die Umstrukturierung des Machtsystems in ungeheurem Tempo durchgezogen – und danach wird alles egal sein: Man kann die Regierung einfach wieder für unfähig erklären, Sozialprogramme umzusetzen, und sie absetzen. Man kann die Duma auflösen und eine neue wählen und diese Tricks dann ein paar mal wiederholen. Wenn dann die Erwartungen schrittweiser sozialer Verbesserungen sowie die Verbesserungen selbst schwinden, wird alles getan sein: Die Bürger werden es mit einem völlig neuen Staat zu tun haben, bei dem nicht mal klar ist, ob in seinem Namen weiterhin das Wort „Föderation“ zu finden sein wird.

Die Verfassung von 1993 ist schlecht – und alle, die das jahrelang bestritten haben, sollten еs zumindest jetzt einsehen. Sie war weder imstande die realen Rechte der Bürger noch sich selbst zu schützen.

Erst jetzt ist klar geworden, dass der ganze Liberalismus und das Demokratische der Verfassung nur von einem garantiert wurde – dem guten Willen des ersten Mannes im Staat, ihres Garanten, des Präsidenten Russlands. Sobald ein anderer Präsident nicht mehr ihr Garant sein wollte und entschied, sich von ihrem Geist zu lösen, zeigte sich, dass dem nichts im Wege steht. Nachdem der liberale Geist der Verfassung vernichtet war, war auch ihr Wort verdammt.

Die Verfassung wurde nur von einem garantiert: dem guten Willen des Präsidenten

Die Verfassung von 1993 sollte den Präsidenten vor dem Parlament schützen. Doch die Autoren der Verfassung fürchteten nicht nur das Parlament, sondern auch die Bürger Russlands. Aus irgendeinem Grund schien ihnen, wenn man den Gemeinden und Regionen und – vor allem – den Bürgern zu viele Vollmachten gibt, dass dann automatisch die Rot-Braunen an die Macht kommen, die sowjetischen Revanchisten.

Und sie sind tatsächlich gekommen, allerdings nicht von unten und nicht durch einen Sieg bei der Dumawahl, sondern von oben: aus der Masse des Beamten- und Silowiki-Apparates, aus den Eliten der 1990er Jahre. Und es hat sich gezeigt, dass die Verfassung keinen Schutz davor bieten kann.

Die Vollmachten der regionalen Selbstverwaltung waren in der Verfassung nur sehr allgemein festgeschrieben, genauso die Verfahren zur Gouverneurswahl und zur Bildung solch wichtiger Institutionen wie dem Föderationsrat. Kurz: Es gab niemanden, der den von oben kommenden Impulsen etwas entgegensetzen konnte. 

Schließlich sind wir da gelandet, wo wir gelandet sind: Ohne jegliche Verfassungsänderung wurde die regionale Selbstverwaltung praktisch vernichtet und der Föderalismus demontiert. Und es gab keine Mechanismen, um das aufzuhalten. 
Die Gewaltenteilung erwies sich als Fiktion, die schwülstigen Worte über die unveräußerlichen Rechte und Freiheiten des Menschen erwiesen sich als Fiktion, die Stabilität der Verfassung erwies sich als Fiktion. Alles, dessen sich die gegenwärtige Verfassung rühmte, erwies sich als Fiktion. 
Ihr eigentlicher Inhalt bestand letztendlich in den großen, unermesslichen, unveräußerlichen und unbestreitbaren Machtbefugnissen des Präsidenten. Nur hat noch der letzte Schritt gefehlt, das allmächtige Amt durch eine konkrete Persönlichkeit zu ersetzen – und der wurde nun vollzogen. Nach Putins Reform wird es völlig unerheblich sein, wer der Präsident ist, denn solange Putin an der Macht ist, wird Putin auch das Sagen haben.

Nach der Reform wird es völlig unerheblich sein, wer der Präsident ist, denn solange Putin an der Macht ist, wird Putin auch das Sagen haben

Bedauerlicherweise gibt es keinen Zweifel daran, dass Putin die Verfassung so umschreiben wird, wie er sich das vorstellt, und dass er sie letztendlich zu einer Garantie seiner lebenslangen Herrschaft machen wird. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für die schnellen Verfassungsänderungen lässt keinen Raum für Illusionen: Den juristischen Kern der Gruppe bilden genau die Leute, die persönlich verantwortlich sind für alle restriktiven Gesetze der letzten Zeit. Eiskunstläufer, Pianisten, Kosaken, Schauspieler und betagte Kosmonauten leisten ihnen Gesellschaft. Besonders wichtig ist zu bemerken, dass in der Arbeitsgruppe auch Personen sind, die ganz offen die ominösesten und menschenfeindlichsten Ideen vertreten und unterstützen. Allein schon der Donbass-Veteran Prilepin, der auch zu den Vätern der neuen Verfassung zählt!

Wirkliche Checks and Balances wird es in der Verfassung per Definition nicht geben. Allein der Gedanke daran, dass man Putin beschränken oder ihm etwas entgegensetzen könnte, ist blasphemisch für die, die den Text des neuen Gesetzes ausarbeiten.

Im Übrigen ist es denkbar, dass Putin gerade mit seinem Wunsch nach Erhalt der Stabilität die ihn dermaßen beängstigenden Veränderungen nur herbeiführt: Er selbst hat das Herrschaftssystem destabilisiert – und angesichts des vorgegebenen Tempos der Neuordnung kann es durchaus sein, dass viele wichtige Details versäumt werden. Dass viele unbedachte und irreparable Fehler gemacht werden, die schneller nach hinten losgehen, als man meint.

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Präsidentenrating

Das Präsidentenrating wird in national repräsentativen Meinungsumfragen anhand der Frage „Stimmen Sie der Tätigkeit von [Name des jeweils amtierenden Präsidenten – dek.] als Präsident der Russischen Föderation zu?“ gemessen. Während in den 1990ern Boris Jelzins Zustimmung kontinuierlich sank, verzeichnet Wladimir Putin durchgängig Zustimmungswerte von über 60 Prozent, welche bei außenpolitischen Konflikten Höchstwerte erzielen und bei Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung meist etwas zurückgehen.

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Die Verfassung der Russischen Föderation

Die russische Verfassung wurde am 12. Dezember 1993 durch ein Referendum angenommen. Rund zwei Wochen später trat sie in Kraft.

Sie präsentiert sich inhaltlich klar als Gegenentwurf zu ihren sozialistischen Vorgängermodellen: Der Mensch, seine Rechte und Freiheiten werden zum ersten Mal in der Geschichte Russlands zum höchsten Wert erklärt. Alle Rechte können außerdem über ein Verfassungsgericht eingeklagt werden. Geschützt werden Parteienpluralismus, Meinungspluralismus und Gewaltenteilung. Alle Staatsgewalten sind an die Verfassung gebunden. Diese ist unmittelbar geltendes Recht und genießt Vorrang vor anderen Gesetzen. Heute jedoch halten sowohl viele Verfassungsrechtler als auch Bürger Russlands die Verfassung für ein Feigenblatt.

 

Ein Geburtsmakel

1993 schien sich Russland zu einem liberalen und demokratischen Rechtsstaat zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde die Verfassung im In- und Ausland als wichtiger Schritt bei der Transformation des Landes begrüßt.

Dieser Optimismus blendete allerdings einen deutlichen Geburtsmakel aus: Die Verfassung ist das Ergebnis eines ebenso erbitterten wie unlauteren Richtungs- und Machtkampfes zwischen dem vom Volk gewählten russischen Präsidenten Boris Jelzin und dem reformfeindlichen Volksdeputiertenkongress. Letztlich konnte Jelzin den Kampf nur deshalb für sich und die Reformkräfte entscheiden, weil er die Kompetenzen des Parlaments per Dekret außer Kraft setzte und ein Referendum über seinen Verfassungsentwurf durchdrückte. Doch das Ergebnis des Referendums war denkbar knapp: Bei einer Wahlbeteiligung von 54,8 Prozent stimmten nur 58,4 Prozent der russischen Bürger für die neue Verfassung.  

Garant der Verfassung

Diese krisenhafte Entstehungsgeschichte ist der Verfassung genauso anzumerken wie Jelzins Handschrift. Dem Präsidenten wird eine Fülle von Kompetenzen zugewiesen. Gleichwohl blieb seine Rolle im Gewaltengefüge dem Wortlaut der Verfassung nach unklar: Während die Verfassung die Staatsgewalt in drei Teile – die Exekutive, die Legislative und die Judikative teilt – wurde der Präsident bis zur Verfassungsreform im Jahr 2020 keiner dieser Gewalten zugerechnet. Viele russische Rechtswissenschaftler haben diese Unklarheit zugunsten einer weiteren Ausdehnung der Macht des Präsidenten interpretiert. Argumentiert wurde, dass er als „Garant der Verfassung“ über den Gewalten stehe.

Der russische Präsident gilt unter Rechtswissenschaftlern als „Garant der Verfassung“ / Foto © kremlin.ru

Als bahnbrechend gilt außerdem die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1995: Aus der Garantenstellung des Präsidenten leitete das Gericht weitere Kompetenzen ab und stärkte damit die Stellung des Präsidenten zusätzlich.1

Grundrechte

Im Kampf um die Freiheitssicherung des Bürgers vor dem Staat erwies sich die Verfassung meist als stumpfes Schwert. Der umfangreiche Grundrechtskatalog konnte sein Potential nicht entfalten. Als gefährliches Einfallstor für die Beschränkung der Grundrechte erwies sich Artikel 55 Absatz 3. Danach können die Grundrechte per Gesetz eingeschränkt werden, wie dies zum „Schutz der Grundlagen der Verfassungsordnung, der Moral, der Gesundheit, der Rechte und gesetzlichen Interessen anderer sowie zur Gewährleistung der Landesverteidigung und Staatssicherheit notwendig ist“. Derartige Regelungen sind rechtsvergleichend nichts Besonderes: Es ist immer erforderlich, Grundrechte mit den Rechten Dritter und mit Allgemeinwohl-Belangen in Ausgleich zu bringen. Es muss aber Institutionen geben, die diese Abwägung zuverlässig durchführen, in Russland jedoch mangelt es an solchen Institutionen.

Die ordentlichen Gerichte neigen indes dazu, die Grundrechte weitgehend zu ignorieren. Dies zeigten etwa die Fälle, in denen Künstler wegen „Rowdytums“ belangt wurden. In den betreffenden Urteilen wurde die Kunstfreiheit oft nicht einmal erwähnt, geschweige denn, dass eine verfassungskonforme Auslegung unter Abwägung der betroffenen Verfassungsprinzipien vorgenommen worden wäre.2

Auch dem Verfassungsgericht ist es bisher nicht gelungen, eine einheitliche Rechtsprechung mit ausreichenden Präzedenzfällen zu entwickeln, die klare Grenzen von einem nicht beschränkbaren Wesenskern der Grundrechte bestimmen. So verbleibt dem Gesetzgeber bei der Einschränkung der Grundrechte ein extrem weiter Einschätzungsspielraum. Außerdem sind die Regelungen, mit denen zum Beispiel Versammlungen oder Vereinigungen beschränkt werden, zu unbestimmt formuliert, um Rechtssicherheit zu bieten.

Ausgestaltung der Grundrechte

Auch die russischen Rechtswissenschaftler sind in der Mehrzahl äußerst zurückhaltend bei einer eigenständigen Auslegung der Verfassungsinhalte. Stattdessen wird in den Verfassungskommentaren auf die Gesetzgebung verwiesen. Häufig heißt es, die Grundrechte würden durch die Gesetze „ausgestaltet“. So schafft die Verfassung nicht die Vorgaben für die einfachen Gesetze, sie wird vielmehr umgekehrt von diesen konkretisiert.

Diese Defizite offenbaren sich eindrucksvoll mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dem jedes Jahr tausende Beschwerden aus Russland vorgelegt werden. Mit keinem anderen Mitgliedstaat vergleichbar ist die Zahl der Verstöße gegen das Recht auf Leben. Obwohl die russische Verfassung das Recht auf Leben schützt, hat der EGMR Russland wegen einer Verletzung dieses Rechts mehrfach verurteilt – 330 Mal bis 2020.3 Die Fälle betreffen in der Mehrzahl den Einsatz von Militär- und Sicherheitskräften, unter anderem in Tschetschenien. Auch Probleme der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz werden allzu häufig in Straßburg bestätigt.

Funktionslose „Scheinverfassung“?

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, die russische Verfassung als bloße „Scheinverfassung“, als „Pseudo-Verfassung“ oder als rein „semantische Verfassung“ ohne normativen Gehalt abzutun.4

Doch ist die Verfassung nicht funktionslos: Die Staatsorgane halten formal daran fest, wie schon der Ämtertausch 2008 und die Rochade 2012 zeigten, nachdem Wladimir Putin verfassungsgemäß nicht mehr zum Präsidenten gewählt werden konnte und Dimitri Medwedew das Amt für vier Jahre übernahm. Obwohl es eigentlich möglich gewesen wäre, die Verfassung zu ändern, blieb sie unberührt.

Mit der im Juli 2020 in Kraft getretenen Verfassungsänderung verliert die Rede vom „Fassaden“- oder „Scheinkonstitutionalismus“ jedoch ebenfalls ihre Bedeutung: Dass der Text der neuen Verfassung vielfach an die Verfassungswirklichkeit angepasst wurde, ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Kreml an der Verfassung festhält. Neben der Nullsetzung der bisherigen Amtszeiten des Präsidenten, wertet die Verfassungsreform das Präsidentenamt insgesamt massiv auf, während sie die Gewaltenteilung schwächt. Der Präsident ist nunmehr ausdrücklich „Spitze“ der Exekutive. 

Außerdem ist die neue Verfassung eine Art Zugeständnis an die zahlreichen Stimmen in der Politik, die die Verfassung jahrelang als zu liberal und damit zu westlich kritisierten. Mit der Reform ist der Wertekatalog der Verfassung nun durchzogen von konservativen oder „patriotischen“ Werten wie dem Verweis auf Gott, der Definition der Ehe als Bund von Mann und Frau sowie dem Schutz der „historischen Wahrheit“. 

Rechtsstaats-Fassade

Die Selbstbindung russischer Politik an die Verfassung bleibt jedoch punktuell. Die nach dem Verständnis des liberalen Konstitutionalismus primäre Funktion der Verfassung, die Freiheitssicherung, wird ganz bewusst nicht erfüllt: Im Rechtsstaatlichkeits-Ranking von The World Justice Project besetzte Russland 2020 Rang 94 von 128, weit abgeschlagen etwa hinter Burkina Faso oder Malawi.

Der von Machthabern vorgebrachte Verweis auf die Verfassung dient oftmals vielmehr dazu, die Fassade eines funktionierenden Rechtsstaats aufrechtzuerhalten und damit Herrschaft zu legitimieren. Vor diesem Hintergrund bleibt der Umgang der Macht mit der Verfassung ambivalent: Neben der freiwilligen Bindung an die Verfassung steht die offene Ignoranz durch willkürliche Gesetze und politische Justiz.

Für die Gesellschaft hat die Verfassung deshalb kaum Bedeutung. Im Januar 2020 waren laut einer Meinungsumfrage von Lewada 47 Prozent der Menschen in Russland der Ansicht, dass die Verfassung nur deshalb geändert werden soll, um Putins Befugnisse zu erweitern und ihm zu erlauben, auch nach 2024 hinaus an der Macht zu bleiben. 30 Prozent der Menschen gaben an, dass die Verfassung keine große Rolle spiele. Dass die Verfassung grundlegende Freiheitsrechte garantiert, das empfinden in Russland immer weniger Menschen: Seit 2015 ist ihr Anteil von 48 auf 27 Prozent gesunken.5

aktualisiert am 12.02.2021


Zum Weiterlesen
Wieser, Bernd (Hrsg.) (2014): Handbuch der Russischen Verfassung, Wien
Nußberger, Angelika (Hrsg.) (2010): Einführung in das russische Recht, München
Nußberger, Angelika/Morščakova, Tamara/Schmidt, Carmen (Hrsg.) (2009): Verfassungsrechtsprechung in der Russischen Föderation: Dokumentation und Analyse der Entscheidungen des Russischen Verfassungsgerichts 1992–2007, Kehl am Rhein

1.Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts vom 31.7.1995, Nr. 10-P 
2.von Gall, Caroline (2012): Vorerst gescheitert: „Pussy Riot“ und der Rechtsstaat in Russland, S. 2-5 
3.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (2020): Violation by article and by state 
4.vgl. Solomon,  Peter H. Jr. (2008): Judicial Power in Authoritarian States: The Russian Experience 
5. Levada Zentr: Počti polovina rossijan uvereny, čto Konstitucija menjaetsja radi sochranenija Putina u vlasti​ 

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