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Ausländische Agenten – Krieg in den Köpfen

Die Aufregung war groß, als die Duma vergangene Woche in dritter Lesung dafür gestimmt hat, dass künftig auch einzelne Personen als „ausländische Agenten“ eingestuft werden können. Bislang waren davon nur NGOs und Medien betroffen – als „ausländischer Agent“ sind derzeit zehn Auslandsmedien gelistet, darunter etwa Radio Swoboda (Radio Liberty) und Voice of America. Das neue Gesetz ist so breit formuliert, dass theoretisch jeder, der Inhalte von solchen als „ausländische Agenten“ registrierten Medien öffentlich repostet und außerdem Geld aus dem Ausland erhält – und sei es von seiner Tante –, als „ausländischer Agent“ eingestuft werden kann. Duma-Abgeordnete beeilten sich zu erklären, dass das Gesetz als Antwort auf US-amerikanische Gesetze zu verstehen sei. 

Nun müssen sich Mitarbeiter derjeniger Auslandsmedien sorgen, die bereits als „ausländische Agenten“ gelistet sind. Leonid Lewin, Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Informationspolitik und Ko-Autor des Gesetzes, erklärte zudem, wer über Sport oder Musik schreibe, habe nichts zu befürchten – und russische Blogger schon gar nicht. 

Solche mündlichen Einschränkungen sind jedoch rechtlich nicht bindend, sie sorgen vielmehr für Unruhe: Es wäre nicht das erste Mediengesetz, das, unklar formuliert, selektiv und willkürlich angewandt wird und gerade so Angst und Selbstzensur schürt. Das Gesetz wurde von der Duma Ende November in dritter Lesung ohne Gegenstimme beschlossen. Damit es in Kraft tritt, fehlt nun noch die Unterschrift Putins, in der Regel eine Formalie.

Maxim Trudoljubow fragt auf Vedomosti, was hinter der Rhetorik und den neuen Maßnahmen eigentlich steht.

Источник Vedomosti

In öffentlichen Auftritten russischer Staatsbeamter, Duma-Abgeordneter sowie TV-Moderatoren und selbst in den Gesetzestexten, die die Duma verabschiedet, geht es immer um dasselbe. Alles, was der Staat der Gesellschaft vermitteln will, lässt sich in einem Gedanken zusammenfassen: dass Russland äußere Feinde hat und dass die Feinde Helfershelfer haben innerhalb der Landesgrenzen. Anfangs, mit dem ersten Gesetz über ausländische Agenten, wurden die Feinde als kollektive Gruppe erfasst – es ging um [Nicht-Regierungs-] Organisationen. Nun kann der Staat auch einzelne Bürger als ausländische Agenten einstufen.

Die Gesetze über ausländische Agenten können zivilgesellschaftlichen Organisationen und konkreten Personen unmittelbar Schaden zufügen. Doch die Hauptaufgabe dieser Bestimmungen und überhaupt der gesamten TV-Rhetorik besteht darin, Format und Ton des gesellschaftlichen Diskurses festzulegen oder dessen, was man darunter versteht. Die Repressalien selbst sollen laut Absicht derer, die sie sich ausdenken, nur minimal sein. Doch die Ideen, die über solche Repressalien der Gesellschaft vermittelt werden sollen, sollen Allgemeingut werden. Der Einsatz von Gewalt ist also punktuell, wird aber geistig-gedanklich massenhaft Wirkung haben.

In diesem modellierten Diskurs muss man für bestimmte Ziele nicht mehr kämpferisch aufmarschieren, man muss sie nicht unterschreiben, ja, nicht einmal laut aussprechen. Nirgends wird gesagt, dass Russland einen Krieg führt, aber ausländische Feinde – und ihre Agenten – gibt es. Es ist nicht so ganz klar, wo genau die Front verläuft, aber ein wehrhaftes Hinterland gibt es ganz sicher. Und für jenes Hinterland muss man Einheit demonstrieren und Agenten entlarven. In Friedenszeiten stellen Agenten keine Gefahr dar.

Niemand glaubt in Russland ernsthaft, dass das, was öffentlich ‚Wahlen‘ genannt wird, tatsächlich Wahlen sind. Es ist Dekoration, aber sie wird gebraucht, solange der Feind vor den Toren steht

In Friedenszeiten wäre das anders, aber aktuell ist – zumindest vorübergehend, angesichts der rauen Kriegszeit – Wachsamkeit gefragt. Darum lasst doch die Wahlen vorerst ruhig Formsache sein – jetzt gerade ist nicht die Zeit für politischen Wettbewerb. Ein nicht zugelassener Kandidat bei den Wahlen ist ein Helfer des Feindes. Niemand glaubt in Russland ernsthaft, dass das, was öffentlich „Wahlen“ genannt wird, tatsächlich Wahlen sind. Sie sind Dekoration, aber sie werden gebraucht, solange der Feind vor den Toren steht. Soll doch ruhig auch die Wirtschaft eher Formsache sein – jetzt gerade ist nicht die Zeit für echte Konkurrenz. Niemand glaubt, dass Russlands Wirtschaft ungestüm wächst, aber es gibt dieses schön dekorierte Schaufenster – das Zentrum von Moskau –, das aussieht, als befände sich Russland im Wirtschaftsboom.
 
Es bleibt die Frage, wo jene Frontlinie verläuft, wegen der all das geschieht und um die der Kreml den gesellschaftlichen Konsens konstruiert. Sie wurde aus dem Diskurs verdrängt, wie auch das Wort „Krieg“. Es ist interessant, dass ausländische Experten (aus jenen Ländern, deren Agenten für Russland so gefährlich sind) in letzter Zeit die Außenpolitik des Kreml loben, vor allem die Erfolge im Nahen Osten. Doch in der Innenpolitik konzentriert sich der Kreml nicht auf diese Siege. Die Politmanager sehen, dass es nicht gut ankommt, den Fokus auf die Außenpolitik zu legen. Zudem kann man auch nicht ernsthaft die gegenwärtige Innenpolitik mit Erfolgen im Nahen Osten rechtfertigen. So wird die Frontlinie zu einer virtuellen. Das große allgemeine Ziel, das die Politik des Kreml rechtfertigen soll, wird nicht laut geäußert. Vielleicht, weil es gar keins gibt.

Das große allgemeine Ziel, das die Politik des Kreml rechtfertigen soll, wird nicht laut geäußert. Vielleicht, weil es gar keins gibt

Die Aufgabe der russischen Politmanager ist keine leichte: Sie müssen in einer Situation arbeiten, in der Krieg abgelehnt wird, in der die Nachfrage wächst nach individuellen Rechten, nach einer tatsächlich funktionierenden Wirtschaft, nach steigenden Einkommen und Wohlstand der Bürger. Russland lebt in derselben Zeit wie die ganze übrige Welt: in einer Moderne, in der Grenzen durchlässig und Verhältnisse von Dominanz und Unterwerfung instabil sind. Ein realer, heißer Krieg mit einem richtigen Hinterland – mit dem dazugehörigen Einheitsgefühl und Sonderschichten in den Fabriken – lässt sich in einer solchen Situation nicht durchführen. Darum versucht man, einen imaginären Krieg und ein starkes Hinterland in den Köpfen der Bürger zu formieren.

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„Agentengesetz“

Vor dem Hintergrund der Bolotnaja-Proteste hat die russische Staatsduma im Jahr 2012 das sogenannte „Agentengesetz“ verabschiedet. Es sanktioniert „politisch aktive“ Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die finanziell aus dem Ausland unterstützt werden.

Das Gesetz wurde seitdem mehrfach ausgeweitet und verschärft: Seit November 2017 können auch Medien zu „ausländischen Agenten“ erklärt werden, seit Ende November 2019 auch Einzelpersonen. Seit Dezember 2020 können soziale Bewegungen und Einzelpersonen nicht nur bei finanzieller Unterstützung aus dem Ausland zu „Agenten“ erklärt werden, sondern auch dann, wenn sie „politische Aktivitäten“ im Interesse einer „ausländischen Quelle“ entfalten. Außerdem werden sie verpflichtet, ihre Publikationen mit dem Zusatz „ausländischer Agent“ zu versehen. Auch Medien müssen darauf verweisen, wenn sie entsprechende Personen oder Organisationen erwähnen. Im Juli 2022 unterschrieb Putin ein neues Gesetz, wonach jeder, der „unter ausländischem Einfluss“ steht, zum „ausländischen Agenten“ erklärt werden kann. Außerdem wurde ein neues Register eingeführt, das „ausländischen Agenten affiliierte“ Organisationen und Personen auflistet.

Die Regelungen sind schwammig formuliert, das aus der Stalinzeit stammende „Agenten“-Label wird nicht selten selektiv und willkürlich angeheftet. Betroffene Organisationen müssen außerdem strenge Vorschriften einhalten, die ihre Arbeit erheblich erschweren.

Mit Beginn der dritten Amtszeit Putins ist der Druck auf Nichtregierungsorganisationen in Russland gestiegen. Vor dem Hintergrund der Massenproteste gegen Wahlfälschung und Machtmissbrauch im Winter 2011/12, die vom Kreml schnell als durch die USA gesteuert dargestellt wurden, unterschrieb Putin noch im Jahr 2012 eine Änderung des „Gesetzes über nicht-kommerzielle Organisationen“. Das sogenannte „Agentengesetz“ stigmatisiert „politisch aktive“ NGOs, die aus dem Ausland finanzielle Förderung erhalten, als „ausländische Agenten“. Es sieht eine Reihe von Vorschriften und Sanktionen für die betreffenden NGOs vor: Diese umfassen strenge Rechenschaftspflichten, die Vorgabe, sämtliche publizierte Materialien mit dem Label „ausländischer Agent“ zu versehen sowie Geldstrafen und Freiheitsentzug im Falle einer Nicht-Registrierung im Agenten-Verzeichnis des Justizministeriums.

Wie wirkt das Gesetz in der Praxis? Die Erfahrungen mit dem Agentengesetz zeigen, dass die Umsetzung in erster Linie uneinheitlich und selektiv erfolgt.1 Dies mag zum einen an den diversen Verteidigungsstrategien der betroffenen NGOs liegen. Zum anderen aber auch an der bewusst vagen Formulierung des Gesetzes an sich: Das Kernkonzept „politisch aktiv“ wird nirgends umfassend definiert. Ambivalente Gesetze räumen Staatsorganen einen hohen faktischen Ermessensspielraum ein und öffnen einer selektiven Rechtsanwendung Tür und Tor.2 Die Justiz wird mehr und mehr zum Spielball politischer Einflüsse. Dass einige Gerichtsurteile zum Agentengesetz ungewöhnlich lange auf sich warten ließen, ist mehrfach so interpretiert worden, dass zunächst auf eine Anweisung „von oben“ gewartet werden musste.3

Die Phase der Nicht-Anwendung des Gesetzes unmittelbar nach seinem Inkrafttreten hat bald darauf einer aktiven „Agentenjagd“ Platz gemacht: Im Frühjahr 2013 begannen weitreichende und unangekündigte Überprüfungen von NGOs, die teilweise Sanktionen auf Grundlage des Agentengesetzes nach sich zogen. Neuen Antrieb erhielt die Kampagne gegen NGOs weiterhin durch eine Gesetzesänderung im Frühjahr 2014, die es dem Justizministerium erlaubt, NGOs eigenhändig in das Verzeichnis ausländischer Agenten einzutragen. Das zu Beginn noch leere Agentenregister des Justizministeriums füllte sich zusehends: Im August 2015 wurde die 87. Organisation registriert. Viele NGOs stellten daraufhin ihre Arbeit ein, andere wandten sich von ausländischen Fördergeldern ab und schränkten ihre Ausgaben ein. Somit konnte das Justizministerium mit der Zeit vermelden, weniger „Agenten“ in dem Register zu führen: Im Februar 2021 waren es 75 Organisationen, unter ihnen das Meinungsforschungsinstitut Lewada und die Menschenrechtsorganisation Memorial, sowie fünf ihrer Unterabteilungen beziehungsweise regionalen Niederlassungen.4 Der Handlungsspielraum von NGOs ist zusätzlich eingeschränkt durch das im Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz über „unerwünschte Organisationen“, das administrative und strafrechtliche Sanktionen (bis hin zum Tätigkeitsverbot) für in Russland tätige ausländische Organisationen vorsieht, die als Regimebedrohung aufgefasst werden. Im Februar 2021 galten insgesamt 31 Organisationen als „unerwünscht“.5

Seit November 2017 können zudem auch Medien als „ausländische Agenten“ deklariert werden. Auch hier ist das Gesetz so schwammig formuliert, dass schon eine Teilnahme an einer Journalisten-Konferenz im Ausland ausreicht, um das ganze Medium zum „Agenten“ zu erklären. Ende November 2019 hat die Duma außerdem in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, wonach auch Einzelpersonen zu „ausländischen Agenten“ erklärt werden können. Theoretisch reicht es aus, wenn sie den Beitrag eines Mediums, das bereits als ausländischer Agent gilt, öffentlich teilen und außerdem Geld aus dem Ausland erhalten, unabhängig aus welcher Quelle. Duma-Abgeordnete beeilten sich damals, zu versichern, dass das Gesetz als Gegenmaßnahme zu ähnlichen US-amerikanischen Regelungen gedacht sei. Vor allem sei es gegen Mitarbeiter von denjenigen Auslandsmedien gerichtet, die als „ausländische Agenten“ gelistet sind. Tatsächlich ist das Gesetz jedoch so breit formuliert, dass eine selektive und willkürliche Auslegung möglich ist. Im Dezember 2020 hat das Justizministerium fünf Einzelpersonen in das Agentenregister für Medien aufgenommen, unter anderem den Menschenrechtsaktivisten Lew Ponomarjow.6 Im Juli 2022 unterschrieb Wladimir Putin ein neues Gesetz, wonach jeder, der „unter ausländischem Einfluss“ steht, zum „ausländischen Agenten“ erklärt werden kann. Außerdem wurde ein neues Register eingeführt, das „ausländischen Agenten affiliierte“ Organisationen und Personen auflistet.

Insgesamt sollen diese Regelungen die Arbeit von politisch aktiven Organisationen erschweren; sie funktionieren aber auch als eine Drohkulisse, die „unerwünschte“ politische Aktivitäten im Keim ersticken. Ihre Verabschiedung ging einher mit dem systematischen Beschneiden der Bürgerrechte in Russland. So sind heute alle Dimensionen der Handlungsfelder unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen – von Registrierung und Aktivitäten, über Versammlungsfreiheit und freie Rede bis hin zu Ressourcen und internationalen Kontakten – mit rechtlichen Schranken versehen und zum Teil kriminalisiert.

Stand: 14.07.2022


1.ausführlich zu den Auswirkungen des Agentengesetzes: Ochotin, Grigorij (2015). Agentenjagd: Die Kampagne gegen NGOs in Russland, in: Osteuropa 2015 (1-2), Berlin, S. 83-94 
2.vgl. Lauth, Hans-Joachim / Sehring, Jenniver (2009). Putting Deficient Rechtsstaat on the Research Agenda: Reflections on Diminished Subtypes, in: Comparative Sociology 2009 (8), S. 165-201 
3.Siegert, Jens (2014). Mehr als ein Jahr „Agenten“-Jagd – eine Art Zwischenbericht, in: Russland-Analysen 2014 (278), S. 25-27 
4.vgl. minjust.ru: Svedenija reestra NKO, vypolnjajuščich funkcii inostrannogo agenta 
5.vgl. minjust.ru: Perečen' inostrannych i meždunarodnych nepravitel'stvennych organizacij, dejatel'nost' kotorych priznana neželatel'noj na territorii Rossijskoj Federacii 
6.minjust.gov.ru: Reestr inostrannych sredstv massovoj informacii, vypolnjajuščich funkcii inostrannogo agenta 
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