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Bürgerrechtler im Agentenmantel

Vor drei Jahren wurde das sogenannte „NGO-Agentengesetz“ erlassen. Das Gesetz soll formal die Finanzierung von Zivilgesellschafts-Organisationen aus dem Ausland stoppen. De facto aber entzieht es unbequemen Gruppen die rechtliche Existenzgrundlage. Was machen sie daraus?

Quelle Takie dela

Igor Sashin, Vorsitzender der Menschenrechtskommission Memorial in der Republik Komi, Syktywkar

Wir sind keine „ausländischen Agenten“, wir sind Menschenrechtsaktivisten, und wir wollen als Menschenrechtsaktivisten überleben. Dieses ganze Theater mit den „ausländischen Agenten“ ist ein Versuch, uns anzuschwärzen und durch den Dreck zu ziehen. Wir finden das abscheulich, ekelhaft. Die haben versucht, uns  diesen Stempel aufzudrücken, wir finden das ungeheuerlich.1 Laut dem Gesetz, seinen Implikationen und sämtlichen gängigen Anwendungspraktiken hätten wir nicht darunter fallen dürfen. Vor diesem Hintergrund haben wir dann die Organisation geschlossen. Wir haben alle dafür nötigen Papiere eingereicht, eine Auflösungskommission eingesetzt und sämtliche Konten aufgelöst. Das sind Dinge, die parallel laufen, all so Zeug eben, soll das laufen, wie es will. Aber sämtliche Menschenrechtsaktivitäten, die mit konkreter Hilfe zu tun haben, führen wir unverändert fort.

Wir gehen in die Gerichte, haben immer noch Sprechzeiten und unterstützen Menschen, indem wir sie beraten und unsere Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen. Wir machen weiter mit unseren Monitorings und Nachforschungen, treffen Vertreter verschiedener Institutionen und versuchen sie zu überzeugen, dass sie etwas ändern müssen. Wir machen weiter, Arbeit gibt es genug.

Es gibt immer Menschen, die leiden. Menschen, die den Handlungen Stärkerer zum Opfer fallen, und die müssen verteidigt werden. Daran kommen wir nicht vorbei. Die Welt geht kaputt, die Starken fressen die Schwachen. Da muss sich jemand dazwischen stellen.

Der Rest muss einem echt total egal sein. Es wird immer Leute geben, die einem zuschauen, wie man etwas Gutes tut, und einen dann dringend mit Dreck bewerfen und ins Gesicht spucken wollen. Die werden einen ständig besudeln und stören, aber das ändert gar nichts, tut mir leid. Unsere Aufgabe bleibt es, Menschen zu helfen, egal was passiert und welche Bedingungen man uns aufzwingt. Denn es gibt sonst niemanden, der den Schwachen hilft und ihnen zur Seite steht – auch den Allerschwächsten und selbst dann, wenn es ganz üble Gestalten sind.

In Komi haben sie zum Beispiel gerade Gajser und seine Seilschaft verhaftet. Die werden jetzt von jedem als Fußabtreter benutzt, aber man muss sich trotz allem für sie einsetzen, weil zwei von ihnen schwer krank sind. Man muss klären, warum sie inhaftiert sind – einer aus der Truppe ist schwerbehindert und ein anderer ist totkrank, er hat Krebs. Das gehört zum Leben, aber das geht so nicht.

Wioletta Grudina, Aktivistin der regionalen Initiativgruppe Maximum, Murmansk

Unter Menschenrechtsorganisationen wird inzwischen schon gewitzelt: Wenn du nicht auf der Liste der „ausländischen Agenten“ stehst, hast du nichts erreicht.

Uns hat man vor etwa einem Jahr als „ausländische Agenten“ eingestuft, im Februar. Wir waren die zweite schwul-lesbische Organisation, die so eingestuft wurde – die andere ist Rakurs. Bei der Überprüfung unserer Organisation wurden ein paar Kalender von Rakurs gefunden, und das wurde dann als ein Kriterium genannt, dass wir ein „ausländischer Agent“ sind – dass wir Kalender eines anderen „ausländischen Agenten“ haben!2 Das war alles an den Haaren herbeigezogen und unglaubhaft. Selbst ganz normale Postings unseres Leiters Sergej Alexejenko im sozialen Netzwerk Vkontakte wurden als politische Aktivitäten gewertet. Das Gesetz ist so unscharf formuliert, dass es beliebig ausgelegt werden kann, und entsprechend läuft das alles auch ab.

Wir wurden gezwungen, eine gewisse „politische Tätigkeit“ einzugestehen und erhielten eine Geldstrafe von 300.000 Rubel. Wir haben die Strafe bezahlt und unsere Organisation ist jetzt aufgelöst. Erst vor wenigen Wochen wurde die letzte Auflösungphase im Justizministerium abgeschlossen. Jetzt sind wir nur noch eine Initiativgruppe. Natürlich hat das auch Vorteile: Weil wir jetzt keine juristische Person mehr sind, kann der Staat auch keine Vorwürfe aufgrund des „Agentengesetzes“ und anderer absurder Gesetze mehr gegen uns erheben.

Unsere Organisation kümmert sich um die psychologische und rechtliche Unterstützung in der LGBT-Community. Und ich würde nicht sagen, dass wir uns wesentlich verändert haben, abgesehen davon, dass wir offiziell aufgelöst wurden. Klar bedeutet es einen großen finanziellen Verlust und das hat uns schwer getroffen. Tee und Kekse kosten Geld, die Leute wollen ermutigt werden, die Mitarbeiter müssen ihr Gehalt bekommen.

Wenn eine Organisation als „ausländischer Agent“ eingestuft wird, ist da sofort das Klischee „Die werden doch alle vom US-Außenministerium bezahlt“ – und so weiter und so fort. Wir wurden auch zur Zielscheibe von Provokationen. Die Leute wollen nicht hören, was wir zu Menschenrechtsverletzungen oder der weit verbreiteten Diskriminierung zu sagen haben. Sie interessieren sich nur für das Geld, das wir angeblich aus dem Ausland bekommen. Die Organisation erhält auch Geld aus dem Ausland, weil die Regierung und die Staatsorgane in Russland solche Aktivitäten nicht unterstützen, obwohl sie sich in nichts von denen der regierungsfreundlichen Organisationen unterscheiden und wir einfach nur die Idee einer demokratischen Gesellschaft fördern.

Mit diesem Gesetz soll ganz grundsätzlich Druck auf das Engagement und die Initiative von Bürgerseite ausgeübt werden. Als wir als „ausländische Agenten“ eingestuft wurden, gab es viele öffentliche Veranstaltungen. Wir haben uns laut und deutlich zu uns selbst und zu den Rechten und Freiheiten in der Region allgemein geäußert. Ich denke, dass wir den Behörden mit unseren Aktivitäten im Weg waren und sie uns einfach vom Feld genommen haben.

Kirill Korotejew, Anwalt des Menschenrechtszentrums Memorial, Moskau

Wir arbeiten weiter wie bisher. Die Verwaltungsentscheidung des Justizministeriums beeinflusst unsere Tätigkeit in keiner Weise. Die Arbeit hat sich nur in einer Hinsicht verändert: Wir haben jetzt mehr damit zu tun, uns selbst zu verteidigen. Jetzt gerade zum Beispiel sprechen wir beide ja nicht über meine eigentliche Arbeit. Wir reden weder über die Opfer des Terroranschlags in Beslan oder die der Bombardierung von Katyr-Jurt noch über das Verschwinden von Personen noch über die Versammlungsfreiheit in Moskau. Wir sind gezwungen, uns selbst zu verteidigen – manchmal übrigens recht erfolgreich. Zum Beispiel haben wir den Prozess am Verfassungsgericht zu Beginn dieses Jahres gewonnen.3  Aber das Verfassungsgericht hält sich nicht gern an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, und die übrigen russischen Gerichte halten sich nicht gern an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts.4 Deshalb schreibt das Samoskworezki-Bezirksgericht auf die direkte Anweisung des Verfassungsgerichts, unser Verfahren zu revidieren: „Das ist doch nicht wichtig genug.“

In diesem Jahr gab es die üblichen juristischen Schikanen, außerdem fand das Justizministerium auf der Website der Internationalen Gesellschaft Memorial „eine Aussage von Mitgliedern und Mitarbeitern des Menschenrechtszentrums Memorial zum Bolotnaja-Prozess, in der diese das Urteil kritisieren.“ Daraus wird gefolgert, dass wir „die verfassungsmäßige Ordnung untergraben“.

Auch die Entscheidung des Justizministeriums, uns in die Liste der „ausländischen Agenten“ aufzunehmen, kam auf ziemlich lächerliche Weise zustande. Im April 2013 gab es einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der besagte, dass wir mit der Kritik an der russischen Gesetzgebung und den Informationen zu den Festnahmen in Moskau eine politische Tätigkeit ausüben. Im Februar 2014 führte das Justizministerium eine Überprüfung durch, die keinen Hinweis darauf ergab, dass wir gegen das „Agentengesetz“ verstoßen. Im Juni 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das dem Justizministerium erlaubte, Organisationen durch eigene Entscheidung in die Liste „ausländischer Agenten“ aufzunehmen. Und da wurden wir plötzlich in das Register eingetragen, und zwar unter Berufung auf den Antrag der Staatsanwaltschaft von 2013, dessen Gültigkeit eigentlich bereits im gleichen Jahr abgelaufen war.

Die Akten des Justizministeriums taugen also zu nichts, und wenn man ein entsprechendes Ziel hat, kann man sie auch ignorieren. Die Prüfungsakte des Justizministeriums aus dem Jahr 2014, in der kein Verstoß gegen das „Agentengesetz“ festgestellt wurde, musste dem überholten Antrag der Staatsanwaltschaft weichen. Das Justizministerium hatte die Wahl zwischen zwei Akten – einer veralteten und fremden und einer eigenen und aktuelleren. Und es hat sich für die fremde und veraltete Akte entschieden. Da fragt man sich, wozu wir eigentlich überhaupt ein Justizministerium brauchen? Das alles ist im Grunde natürlich zum Lachen – das Justizministerium hat seine eigene Belanglosigkeit bestätigt. Wenn hier jemand die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung untergräbt, dann natürlich das Justizministerium. Zu diesen Grundlagen der Verfassungsordnung gehört gemäß Artikel 13 der Verfassung zum Beispiel der weltanschauliche Pluralismus.


1.Die Menschenrechtskommission Memorial wurde im Juli 2015 in die Liste des Justizministeriums aufgenommen - Takie Dela
2.Die schwul-lesbische Hilfsorganisation Rakurs aus Archangelsk wurde im Dezember 2014 in die Liste aufgenommen - Takie Dela
3.Im Februar hat das Verfassungsgericht anerkannt, dass das derzeitige Verfahren zur staatsanwaltschaftlichen Überprüfung von NGOs verfassungswidrig ist und das Verfahren der antragstellenden Organisationen in die Revision überwiesen - Takie Dela
4. Mittlerweile wurde in Russland mit einem am 4. Dezember 2015 von der Duma verabschiedeten Gesetz entschieden, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch umgesetzt werden, wenn der Verfassungsgerichtshof zuvor geklärt hat, dass diese nicht gegen das russische Grundgesetz verstoßen – dek
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„Agentengesetz“

Vor dem Hintergrund der Bolotnaja-Proteste hat die russische Staatsduma im Jahr 2012 das sogenannte „Agentengesetz“ verabschiedet. Es sanktioniert „politisch aktive“ Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die finanziell aus dem Ausland unterstützt werden.

Das Gesetz wurde seitdem mehrfach ausgeweitet und verschärft: Seit November 2017 können auch Medien zu „ausländischen Agenten“ erklärt werden, seit Ende November 2019 auch Einzelpersonen. Seit Dezember 2020 können soziale Bewegungen und Einzelpersonen nicht nur bei finanzieller Unterstützung aus dem Ausland zu „Agenten“ erklärt werden, sondern auch dann, wenn sie „politische Aktivitäten“ im Interesse einer „ausländischen Quelle“ entfalten. Außerdem werden sie verpflichtet, ihre Publikationen mit dem Zusatz „ausländischer Agent“ zu versehen. Auch Medien müssen darauf verweisen, wenn sie entsprechende Personen oder Organisationen erwähnen. Im Juli 2022 unterschrieb Putin ein neues Gesetz, wonach jeder, der „unter ausländischem Einfluss“ steht, zum „ausländischen Agenten“ erklärt werden kann. Außerdem wurde ein neues Register eingeführt, das „ausländischen Agenten affiliierte“ Organisationen und Personen auflistet.

Die Regelungen sind schwammig formuliert, das aus der Stalinzeit stammende „Agenten“-Label wird nicht selten selektiv und willkürlich angeheftet. Betroffene Organisationen müssen außerdem strenge Vorschriften einhalten, die ihre Arbeit erheblich erschweren.

Mit Beginn der dritten Amtszeit Putins ist der Druck auf Nichtregierungsorganisationen in Russland gestiegen. Vor dem Hintergrund der Massenproteste gegen Wahlfälschung und Machtmissbrauch im Winter 2011/12, die vom Kreml schnell als durch die USA gesteuert dargestellt wurden, unterschrieb Putin noch im Jahr 2012 eine Änderung des „Gesetzes über nicht-kommerzielle Organisationen“. Das sogenannte „Agentengesetz“ stigmatisiert „politisch aktive“ NGOs, die aus dem Ausland finanzielle Förderung erhalten, als „ausländische Agenten“. Es sieht eine Reihe von Vorschriften und Sanktionen für die betreffenden NGOs vor: Diese umfassen strenge Rechenschaftspflichten, die Vorgabe, sämtliche publizierte Materialien mit dem Label „ausländischer Agent“ zu versehen sowie Geldstrafen und Freiheitsentzug im Falle einer Nicht-Registrierung im Agenten-Verzeichnis des Justizministeriums.

Wie wirkt das Gesetz in der Praxis? Die Erfahrungen mit dem Agentengesetz zeigen, dass die Umsetzung in erster Linie uneinheitlich und selektiv erfolgt.1 Dies mag zum einen an den diversen Verteidigungsstrategien der betroffenen NGOs liegen. Zum anderen aber auch an der bewusst vagen Formulierung des Gesetzes an sich: Das Kernkonzept „politisch aktiv“ wird nirgends umfassend definiert. Ambivalente Gesetze räumen Staatsorganen einen hohen faktischen Ermessensspielraum ein und öffnen einer selektiven Rechtsanwendung Tür und Tor.2 Die Justiz wird mehr und mehr zum Spielball politischer Einflüsse. Dass einige Gerichtsurteile zum Agentengesetz ungewöhnlich lange auf sich warten ließen, ist mehrfach so interpretiert worden, dass zunächst auf eine Anweisung „von oben“ gewartet werden musste.3

Die Phase der Nicht-Anwendung des Gesetzes unmittelbar nach seinem Inkrafttreten hat bald darauf einer aktiven „Agentenjagd“ Platz gemacht: Im Frühjahr 2013 begannen weitreichende und unangekündigte Überprüfungen von NGOs, die teilweise Sanktionen auf Grundlage des Agentengesetzes nach sich zogen. Neuen Antrieb erhielt die Kampagne gegen NGOs weiterhin durch eine Gesetzesänderung im Frühjahr 2014, die es dem Justizministerium erlaubt, NGOs eigenhändig in das Verzeichnis ausländischer Agenten einzutragen. Das zu Beginn noch leere Agentenregister des Justizministeriums füllte sich zusehends: Im August 2015 wurde die 87. Organisation registriert. Viele NGOs stellten daraufhin ihre Arbeit ein, andere wandten sich von ausländischen Fördergeldern ab und schränkten ihre Ausgaben ein. Somit konnte das Justizministerium mit der Zeit vermelden, weniger „Agenten“ in dem Register zu führen: Im Februar 2021 waren es 75 Organisationen, unter ihnen das Meinungsforschungsinstitut Lewada und die Menschenrechtsorganisation Memorial, sowie fünf ihrer Unterabteilungen beziehungsweise regionalen Niederlassungen.4 Der Handlungsspielraum von NGOs ist zusätzlich eingeschränkt durch das im Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz über „unerwünschte Organisationen“, das administrative und strafrechtliche Sanktionen (bis hin zum Tätigkeitsverbot) für in Russland tätige ausländische Organisationen vorsieht, die als Regimebedrohung aufgefasst werden. Im Februar 2021 galten insgesamt 31 Organisationen als „unerwünscht“.5

Seit November 2017 können zudem auch Medien als „ausländische Agenten“ deklariert werden. Auch hier ist das Gesetz so schwammig formuliert, dass schon eine Teilnahme an einer Journalisten-Konferenz im Ausland ausreicht, um das ganze Medium zum „Agenten“ zu erklären. Ende November 2019 hat die Duma außerdem in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, wonach auch Einzelpersonen zu „ausländischen Agenten“ erklärt werden können. Theoretisch reicht es aus, wenn sie den Beitrag eines Mediums, das bereits als ausländischer Agent gilt, öffentlich teilen und außerdem Geld aus dem Ausland erhalten, unabhängig aus welcher Quelle. Duma-Abgeordnete beeilten sich damals, zu versichern, dass das Gesetz als Gegenmaßnahme zu ähnlichen US-amerikanischen Regelungen gedacht sei. Vor allem sei es gegen Mitarbeiter von denjenigen Auslandsmedien gerichtet, die als „ausländische Agenten“ gelistet sind. Tatsächlich ist das Gesetz jedoch so breit formuliert, dass eine selektive und willkürliche Auslegung möglich ist. Im Dezember 2020 hat das Justizministerium fünf Einzelpersonen in das Agentenregister für Medien aufgenommen, unter anderem den Menschenrechtsaktivisten Lew Ponomarjow.6 Im Juli 2022 unterschrieb Wladimir Putin ein neues Gesetz, wonach jeder, der „unter ausländischem Einfluss“ steht, zum „ausländischen Agenten“ erklärt werden kann. Außerdem wurde ein neues Register eingeführt, das „ausländischen Agenten affiliierte“ Organisationen und Personen auflistet.

Insgesamt sollen diese Regelungen die Arbeit von politisch aktiven Organisationen erschweren; sie funktionieren aber auch als eine Drohkulisse, die „unerwünschte“ politische Aktivitäten im Keim ersticken. Ihre Verabschiedung ging einher mit dem systematischen Beschneiden der Bürgerrechte in Russland. So sind heute alle Dimensionen der Handlungsfelder unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen – von Registrierung und Aktivitäten, über Versammlungsfreiheit und freie Rede bis hin zu Ressourcen und internationalen Kontakten – mit rechtlichen Schranken versehen und zum Teil kriminalisiert.

Stand: 14.07.2022


1.ausführlich zu den Auswirkungen des Agentengesetzes: Ochotin, Grigorij (2015). Agentenjagd: Die Kampagne gegen NGOs in Russland, in: Osteuropa 2015 (1-2), Berlin, S. 83-94 
2.vgl. Lauth, Hans-Joachim / Sehring, Jenniver (2009). Putting Deficient Rechtsstaat on the Research Agenda: Reflections on Diminished Subtypes, in: Comparative Sociology 2009 (8), S. 165-201 
3.Siegert, Jens (2014). Mehr als ein Jahr „Agenten“-Jagd – eine Art Zwischenbericht, in: Russland-Analysen 2014 (278), S. 25-27 
4.vgl. minjust.ru: Svedenija reestra NKO, vypolnjajuščich funkcii inostrannogo agenta 
5.vgl. minjust.ru: Perečen' inostrannych i meždunarodnych nepravitel'stvennych organizacij, dejatel'nost' kotorych priznana neželatel'noj na territorii Rossijskoj Federacii 
6.minjust.gov.ru: Reestr inostrannych sredstv massovoj informacii, vypolnjajuščich funkcii inostrannogo agenta 
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Farbrevolutionen

Als Farbrevolutionen bezeichnet man eine Reihe friedlicher Regimewechsel in post-sozialistischen Ländern. Diese wurden unter anderem durch gesellschaftliche Großdemonstrationen gegen Wahlfälschungen ausgelöst. Aufgrund der Farben beziehungsweise Blumen, mit denen die Bewegungen assoziiert werden, ist der Sammelbegriff Farbrevolutionen entstanden. Stellt der Begriff für die politische Elite in Russland eine Bedrohung ihrer Macht dar, verbinden oppositionelle Kräfte damit die Chance auf einen Regierungswechsel.

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AGORA

AGORA ist eine bekannte russische Menschenrechtsorganisation, die sich juristisch für die Rechte von Aktivisten, Journalisten, Bloggern und Künstlern einsetzt. In jüngster Zeit geriet die Organisation in die Schlagzeilen, da sie vom Justizministerium als sog. ausländischer Agent registriert wurde.

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